News

194 Eintäge | Seite 1/8
  • FIVA rechtlicher Themen-Fokus 2024

    Die Themen, die international und national in Bezug auf Richtlinien, die auch Oldtimer betreffen, sind vielfältig. Die FIVA und auch die nationalen Verbände - wie der ÖMVV in Österreich - legen daher auch lokal großes Augenmerk im Rahmen der Interessenvertretung, auf jene Schwerpunktthemen, die auf EU-Ebene aktuell sind.

    Im Jahr 2024 bleibt der Fokus der FIVA auf dem im Jahr 2023 eingeschlagenen Weg, wobei der Schwerpunkt auf der Überwachung von EU-Richtlinien und Verordnungen sowie die Stärkung des Fundaments des historischen Fahrzeugwesens.

    Während des gesamten Jahres 2023 galt die Aufmerksamkeit vor allem Luftverschmutzung und Umweltbelange, insbesondere in städtischen Gebieten, wo einige Länder Emissionsbeschränkungen, um die Luftqualität zu verbessern erlassen haben, vor allem Frankreich, das seine Beschränkungen von 11 auf 55 Städte ausgeweitet. Allerdings sind weitreichende Beschränkungen in ganz Europa noch nicht verwirklicht, da nur wenige Gebiete als künftige Sperrgebiete ausgewiesen sind. In vielen davon sind historische Fahrzeuge ausgenommen.

    Die End-of-Life-Richtlinie (ab wann ist etwas als „Schrott“ zu sehen) wird derzeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Vorgeschlagene Änderungen zielen darauf ab, die Wiederverwendung von Teilen bei der Herstellung von Neufahrzeugen zu erhöhen, mit einem Ziel von über 20%, ein erheblicher Sprung von der derzeitigen Quote von 2 %.

    Hinzu kommt, ein Schwerpunkt auf der Vermeidung von Umweltschäden durch Flüssigkeiten („REACH“) und Blei bei der ungeregelten Lagerung von Fahrzeugen und das Problem der 'Geisterfahrzeuge', die verschwinden (25-30 %).

    Die Zusammenarbeit der FIVA mit den Interessengruppen bei der Überarbeitung der Richtlinie ist positiv verlaufen, mit dem gemeinsamen Verständnis, dass sie sich nicht gegen historische Fahrzeuge richtet, wenn diese ordnungsgemäß gelagert werden. Die FIVA setzt sich für eine klare Definition von historischen Fahrzeugen in der geänderten Richtlinie ein, um ein gemeinsames Verständnis zu gewährleisten.

    Restaurierungsprojekte beinhalten oft grenzüberschreitende Aktivitäten und Handel, was zu Konflikten führen kann und den Export von Altfahrzeugen in Nicht-EU-Länder verhindert. Allerdings scheinen diese Bedenken berücksichtigt zu werden, sodass der Handel mit historischen Fahrzeugen ausgenommen ist.

    Änderungen an der Führerscheinrichtlinie sind ebenso von Interesse. Die FIVA zeigt die signifikant niedrigen Unfallraten für historische Fahrzeuge auf, um den Besitzern historischer Fahrzeuge keine zusätzlichen Belastungen für medizinische Untersuchungen bezüglich des Führerscheins zuzumuten.
    Es sollte auch möglich sein, historische Motorräder bereits ab A1-Führerschein trotz eines größeren Hubraums zu fahren. Diese Direktive wird weiterhin genau geprüft.

    Eine weitere bemerkenswerte Überarbeitung ist die RWT-Richtlinie (Road-Worthiness-Testing) – Straßensicherheitsüberprüfungsrichtlinie - , die trotz anfänglicher Bedenken im Jahr 2013 kaum Probleme verursacht hat. Die in der Richtlinie enthaltene Definition eines historischen Fahrzeugs dürfte bleiben, was dem Hauptziel der FIVA entspricht.

    Die gesetzgeberischen Bemühungen der FIVA erfolgen in enger Zusammenarbeit mit EPPA, dem Lobbying- Partner in Brüssel, was die Einbindung in die Aktivitäten des Parlaments und den Entscheidungsträgern in den Schwerpunktbereichen der FIVA erleichtert.

  • FIVA Petition beim EU-Parlament zur Verwendung von Blei in historischen Objekten

    Die FIVA setzt sich die weitere Verwendung von Blei und Chromtrioxid für die Restaurierung und Erhaltung des Automobilen Kulturgutes im Rahmen der EU-Chemikaliengesetzgebung (REACH) ein.

    Auf eine Petition beim EU-Parlament zur Verwendung von Blei in historischen Objekten, einschließlich historischer Fahrzeuge, antwortet die Kommission positiv.

    Seit November 2023 unterstützt die FIVA eine Petition, die beim Europäischen Parlament eingereicht worden ist, in der die EU aufgefordert wird, die weitere Verwendung von metallischem Blei für die Erhaltung von Kulturgütern, einschließlich historischer Fahrzeuge, zu erlauben. Nun hat die Europäische Kommission positiv auf die Petition geantwortet und erklärt, dass "die Kommission die Bedeutung der Erhaltung des europäischen Kulturerbes bei der Ausarbeitung möglicher Ausnahmeregelungen" für die Verwendung von Blei berücksichtigen wird. dies ist zum Beispiel besonders wichtig, bei Oberflächenbearbeitung in Form von Verchromung.

  • Interessenvertretung für Oldies auf Österreichs Straßen

    In ganz Europa sehen wir in den letzten Jahren auf EU-Ebene und auch auf nationaler Ebene eine Flut von Regulativen, die durchaus auch Einfluß auf die Erhaltung und den Betrieb von Oldtimern haben. Es ist daher immanent wichtig von diesen Entwicklungen frühzeitig zu wissen, um entsprechend Einfluß nehmen zu können, dass notwendige Ausnahmen für historische Fahrzeuge gegeben sind. Ist ein Gesetz einmal gültig ist es viel schwieriger Änderungen vorzunehmen als im Vorhinein. Die FIVA (der internationale Verband für historische Fahrzeuge) ist auf Ebene tätig und permanent in Brüssel aktiv. Der österreichische Motor-Veteranen-Verband (ÖMVV) ist der Dachverband von rund 100 Oldtimer-Clubs und Museen, damit Sprachrohr für das historische Fahrzeugwesen in Österreich und Interessensvertretung der Oldtimerbesitzer:innen gegenüber dem Gesetzgeber und Serviceorganisation für alle Verbandsmitglieder.Eine der Kernaufgaben ist in regelmäßigen Kontakten mit Politik und Behörden sicherzustellen, dass in Österreich auch weiterhin historische Fahrzeuge nicht nur im Museum, sondern auch auf der Straße zu bewundern sind und gefahren werden dürfen. Diese Hauptaufgabe der Interessenvertretung, wird auch im Rahmen des Kuratoriums Historische Mobilität bis dato erfolgreich umgesetzt. Es wurde erreicht, dass jedwede Gesetzesvorlage, die das Thema historische Fahrzeuge streift VOR in Kraft treten seitens der Politik zur Begutachtung vorgelegt wird. Dies wird dann gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen wie ÖAMTC, ARBÖ, Sachverständigen etc. bearbeitet und mit einer allfälligen Stellungnahme versehen. Auch der regelmäßige Austausch mit Landesprüfstellen ist ein wichtiger Teil der Verbandsarbeit, um für die historische Typisierung entsprechende Rahmenbedingungen sicherzustellen.Darüber hinaus unterstützt der ÖMVV Studien als Basis für eine faktenbezogene Diskussion mit der Politik und kümmert sich auch um das Thema Jugendarbeit – siehe die Initiative StarterMotor www.oemvv.at/startermotor .Als Teil der FIVA ist der ÖMVV für die Ausstellung von FIVA ID-CARDS in Österreich verantwortlich.Um entsprechend in der Öffentlichkeit und Politik gehört zu werden müssen die Interessen des historischen Fahrzeugwesens zielgerichtet in direkten politischen Kontakten, auf Messen und medial vertreten werden.Dies ist, basierend auf den aktuellen gesellschaftlichen und umweltpolitischen Diskussionen der letzten Jahre und sicher noch vermehrt in der nahen Zukunft, kein leichtes Unterfangen. Das Automobil hat sicher nicht an Sympathiewerten gewonnen. Und die Politik ist ebenso nicht gerade „autofreundlich“ Umso wichtiger ist es hier kontinuierlich tätig zu sein, um Ausnahmeregelungen aufrecht zu erhalten bzw. auch Lösungen für die Zukunft wie E-fuels zu transportieren.Der einzige Weg wie auch in Zukunft Oldtimern auf Österreichs Straßen unterwegs sein können, ist die kontinuierliche Arbeit im Rahmen der Interessenvertretung an allen öffentlichen und politischen Schaltstellen.

    .pdf Download

  • Oldtimertage 2024

    36 Veranstaltungen, unzählige Ausfahrten privater Oldtimerbesitzer, offene Museen und herrliches Wetter schmückten die Oldtimertage 2024. 3887 angemeldete Teilnehmer zeigten Herrn und Frau Österreicher die Schmuckstücke histiorischer Mobilität auf Österreichs Straßen.

    2020 wurden die Oldtimertage erstmals vom KHMÖ (ÖMVV und AMV) ausgerufen under erfreuen sich jedes Jahr, außer der kleinen pandemibedingte Unterbrechung 2021 und 2022 immer größerer Beliebtheit. Zielsetzung war und ist, auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich Österreich vermehrt aufmerksam zu machen. Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen waren wieder aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.

    Unter www.oldtimertage.at sind schon einige Impressionen hochgeladen. die Oldtimertage 2025 finden am Wochenende des 26. / 27. April 2025 statt.
    Infos unter www.oldtimertage.at

  • ÖMVV Newslettter März 2024

    Vom 7. bis 9. Juni finden wieder die RED BULL RING CLASSICS in der Steiermark statt. Ein Motorsport-Feuerwerk der Extraklasse, der ÖMVV hat wieder ein attraktives Clubpaket vereinbart. Bei der FIVA ID-CARD Schulung herrschte reges Interesse, alle Fromulare und Infos sind auf www.oemvv.at hochgeladen. Jubiläum - 50 Jahre KMVC - Kärntner Motor Veteranen Club - Gratulation! Achtung, wenn Hund und Katz im Oldie mitfahren. OCC-Versicherungstipp.

    .pdf Download

  • FIVA Newsletter März 2024

    Liebe Mitglieder und Liebhaber historischer Fahrzeuge,
    Wir freuen uns, Ihnen diesen aktuellen Bericht der jüngsten FIVA Aktivitäten zukommen zu lassen, der stets unserer Mission folgt, das automobile Erbe der Welt zu schützen, zu erhalten und zu fördern.
    In diesem Jahr verteilen wir zusätzlich zum Newsletter auch das FIA-FIM-FIVA-Manifest und die Gesetzesaktualisierungen vom Januar und Februar.


    Link Newsletter: inboxguru.s3.amazonaws.com/001...

    Link: FIA-FIM-FIVA Manifest: fiva.org/download/fia-fim-fiva...

    Link: Legislation update 01/2024: fiva.org/download/fiva-eppa-eu...

    Link: Legislation update 02/2024: fiva.org/download/fiva-eppa-eu...









  • ÖBB-Postbus-Lehrlinge bringen BMW Isetta auf Vordermann

    Es gibt mehrere Wege, im eigenen Unternehmen für die besten Fachkräfte von morgen zu sorgen. ÖBB Postbus geht in der Lehrlingsausbildung neue Wege und bietet Nachwuchskräften aus der Steiermark und Kärnten ein spannendes Lehrlingsprojekt. 14 Lehrlinge restaurieren unter Anleitung ihrer Lehrlingsausbilder eine BMW Isetta 300, Erstzulassung 1959, und lassen das Kultfahrzeug in seinem ursprünglichen Glanz neu erstrahlen.

    Die Lehrlingsausbildung bei den ÖBB hat eine lange Tradition. Mit über 2.100 Lehrlingen ist das größte Mobilitätsunternehmen Österreichs auch der größte Ausbildungsbetrieb im technischen Bereich. ÖBB Postbus setzt bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs die Schraube an und initiiert Bildungsmaßnahmen mit nachhaltigem Lernerfolg. Damit wird jungen Menschen verdeutlicht, wie kreativ und interessant Ausbildung sein kann, um die Fachkräfte von morgen für ihren Ausbildungsweg zu begeistern. Im Rahmen eines kreativen Lehrlingsprojektes verhelfen insgesamt 13 junge Kolleg:innen aus den Postbus-Werkstätten Graz, Stainach und Klagenfurt und Spittal/Drau einem wahrhaft kultigen Fahrzeug vom Typ BMW Isetta, Erstzulassung 1959, zu neuem Glanz.

    Innovative Ausbildungsprogramme sind Magnete für junge Menschen

    „In die Ausbildung zu investieren heißt für uns nachhaltig in die Zukunft zu investieren und damit den Unternehmenserfolg zu sichern“, sagt Postbus Vorstand Alfred Loidl und bekräftigt weiter: „Unternehmen werden langfristig nur jene Fachkräfte haben, die es auch selbst ausbildet.“ Postbus initiierte mit dem Projekt BMW Isetta bereits das dritte Projekt in seiner Art, das in der Lehrlingsausbildung neue Maßstäbe setzt, was sich als erfolgreich und nutzbringend auf unterschiedlichen Ebenen darstellt. Dieser neue und attraktive Ausbildungsweg wurde für Postbus nicht nur bei der Suche nach Fachkräften für morgen zum Zündschlüssel. Auch für die Sicherstellung eines verlässlichen regionalen Linienbusbetriebes sind derartige Vorhaben und Initiativen zukunftsweisend.

    „In der Steiermark haben wir den Öffentlichen Verkehr in den letzten Jahren massiv ausgebaut. Um den Anforderungen auch in Zukunft gerecht zu werden braucht es aber neben einem guten Angebot auch hervorragend ausgebildete Fachkräfte. Gerade jetzt ist es wichtig mit innovativen Ideen voranzugehen und junge Menschen für diese so wichtige Arbeit zu begeistern. Ich wünsche allen Lehrlingen viel Spaß und vor allem unfallfreies Arbeiten. Mein Dank gilt allen Verantwortlichen, die für die Umsetzung dieses tollen Projektes sorgen“, sagt Verkehrsreferent und Landeshauptmann-Stv. Anton Lang.

    Lehrlingsprojekt mit internationalem FIVA-Culture-Award ausgezeichnet

    Die Restauration von Oldtimern in die Ausbildung von Fachkräften zu integrieren, machte auch in internationalen Fachkreisen auf sich Aufmerksam. Das Lehrlingsprojekt ÖBB Postbus wurde mit dem FIVA-Culture- Award ausgezeichnet. Der Österreichische Motor-Veteranen-Verband hat gemeinsam mit ÖBB Postbus dieses Leuchtturmprojekt im Rahmen des FIVA-Culture- Awards für die Kategorie Ausbildung/Training/Kommunikation eingereicht. FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) hat das Ziel, weltweite Initiativen, die sich dem Schutz, der Erhaltung und der Förderung historischer Fahrzeuge widmet, auszuzeichnen. Acht Projekte aus der ganzen Welt wurden eingereicht. Der in den Fachkreisen begehrte Preis wurde heute an Postbus überreicht.

    „Der Österreichische Motor Veteranen Verband (ÖMVV) ist seit vielen Jahren bestrebt das historische Kulturgut jungen Menschen näher zu bringen. Bei diesem Projekt ist es gelungen alte Technik kennen zu lernen und die Begeisterung für Oldtimer zu wecken. Dieses Projekt soll Vorbild für viele andere Betriebe in Österreich sein“, sagt ÖMVV Präsident Robert Krickl.

    „Das Lehrlingsprojekt ist ein leuchtendes Beispiel für unternehmerische Verantwortung und zukunftsorientiertes Denken und hat Vorbildcharakter für Vereine und Unternehmen gleichermaßen. Der Erfolg des Projekts ist ein Aufruf zur Nachahmung solcher Initiativen, um eine bessere Zukunft für die nächste Generation historischer Fahrzeuge zu gewährleisten“, bekräftigt FIVA Vizepräsidentin Nataša Grom Jerina.

    Fahrzeug in seine Einzelteile zerlegt

    Mit dem Start der Restaurierungsarbeiten in der Postbus-Werkstätte Graz wurde das Fahrzeug bereits in einem ersten Schritt von den Lehrlingen komplett in seine Einzelteile zerlegt. Die weiteren Arbeitsabläufe folgen nach einem detailliert ausgearbeiteten Ablaufplan und sind von den Fachkräften von morgen innerhalb vorgesehener Zeitfenster eigenständig zu erledigen. In den nächsten Wochen werden die Karosserie, Türen, Achsen, Bremsen, der Motor, die Kupplung und das Getriebe sowie sämtliche Anbauteile unter Aufsicht und Anleitung der Lehrlingsausbilder bzw. Meister fachgerecht aufbereitet, originalgetreu restauriert und instandgesetzt. Wenn alle Teile so weit sind, dass sie wieder zu einer Einheit zusammengebaut werden können, finden sich die Lehrlinge wieder in der Postbus-Werkstätte in Graz ein, wo auch der gemeinsame Zusammenbau des Fahrzeuges erfolgt.

    Quelle: ÖBB Postbus AG

  • FIVA -ID-CARD Schulung 2024

    Am 2.3.2024 fand die ÖMVV-Schulung der technischen Bevollmächtigen zur Ausstellung von FIVA ID-Cards im Hotel Steinberger in Altlengbach statt. Mit über 70 Teilnehmern, vor Ort und via Zoom, war die Schulung 2024 so gut besucht wie noch nie. Das Kulturgut Oldtimer ist nach wie vor aktuell. Danke an alle Teilnehmer und an den Vorstand des Österreichischen Motor-Veteranen-Verbandes sowie Karl Eder und Michaela Riedl als Verantwortliche für die Ausstellung von FIVA ID-CARDs www.oemvv.at

  • ÖMVV Newsletter Februar 2024

    50 Jahre ÖMVV, im unermüdlichen Einsatz für die Interessen aller Besitzer von historischen Fahrzeugen - Gratulation! Achtung, Änderungen im Kfz-Haftpflicht-Versicherungsgesetz. Die Forstinger Partnerkarte ist nach wie vor gültig. Wir freuen uns schon auf die Oldtimertage 2024 - www.oldtimertage.at. Sicherheit für Ihre Fahrzeugsammlung mit OCC. MotionExpo in Graz - 8. bis 10 März 2024, Veranstaltungsvorschau CLASSIC CARS & BIKES - vom 5. bis 7. April 2024 und Fahr(T)raum März 2024.

    .pdf Download

  • 50-jähriges Jubiläum des ÖMVV

    2024 feiert der Österreichische Motor-Veteranen-Verband sein 50-jähriges Jubiläum. 1974 wurde der Verband gegründet. Erster Präsident war Dr. Herbert von Schoeller. Zu diesem Zeitpunkt trat der ÖMVV auch dem internationalen Weltverband der FIVA bei. Seit 2015 leitet KR Robert Krickl die Geschicke des Verbandes. Seit der Gründung setzt sich der ÖMVV als Interessenvertretung aller Oldtimerbesitzer unermüdlich dafür ein, dass die Geschichte der Mobilität als rollendes Kulturgut auf Österreichs Straßen erhalten bleibt. Der ÖMVV ist die nationale FIVA-Autorität für Österreich (www.fiva.org), stimmberechtigtes Mitglied im Beirat für historische Kraftfahrzeuge beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und Mitglied des Kuratorium Historische Mobilität Österreich (KHMÖ).

    Einige markante Punkte in der Geschichte des ÖMVV waren:
    1974 Gründung des ÖMVV durch ÖMVC, OÖMVC, MVCS und MVC Südost Präsident: Dr. Herbert von Schoeller
    Aufnahme in die FIVA
    1975 Präsident Dr. Helmut Krackowizer
    1976 Präsident Willy Treul
    1987 Präsident Fred B. Myer, Öffnung des ÖMVV für Neubeitritte
    1992 Einführung des ÖMVV-Registers
    1994 ÖMVV-Jahrbuch
    1996 Definition "historisches Fahrzeug" im KFG, ÖMVV stimmberechtigtes Mitglied im Beirat im BMVIT
    1997 Präsident Gert Dubois
    1999 Präsident Maximilian Hölzl
    2002 Aktion "100 für die Zukunft" - für EU-Aktivitäten der FIVA
    2003 Präsident Ing. Johannes Rath
    2004 30 Jahre ÖMVV - Festveranstaltung im Museumsqaurtier Wien
    2007 § 57a Überprüfung auf 2 Jahre für alle historischen Fahrzeuge, Gemeinsames Positionspapier "Oldtimer und Umweltschutz"
    2008 Ausnahmen für historische LKW von IG-L Fahrverboten
    2009 Neuordnung FIVA ID-Card und Register, Stellungnahme im parlamentarischen Begutachtungsverfahren zum IG-Luft
    2010 Intensive Kontakte auf Bundes- und Länderebene in Sachen "Umweltzonen" (IG-Luft)
    2017 Präsident Komm.Rat Ing. Robert Krickl, Gründungsmitglied des KHMÖ (Kuratorium historische Mobilität Österreich), Studie "Oldtimer in Österreich - Einstellungen und soziökonomische Bedeutung" (Mag. Christian Schamburek,BA I MMag Robert Sobotka, MBA)
    2018 Rote §57a Plakette "Historsches Fahrzeug"
    2020 Repräsentativ Befragung "Einstellung zu historischen Fahrzeugen"
    2022 "Oldtimer in Österreich 2022 - Einstellungen und soziökonomische Bedeutung" (Mag. Christian Schamburek,BA I MMag Robert Sobotka, MBA), Neuausrichtung der ÖMVV Staatsmeisterschaft
    2023 Positionspapier "Historische Fahrzeuge in Österreich" und Positionspapier "eFuels"
    FIVA Culture Award 2023 (gem. mit Postbus AG "Lehrlingsprojekt Puch 500", Besetzung von 3 FIVA Kommissionen durch österreichische Vertreter (VP Wolfgang Eckel "Legislative Commission" [seit 2012], Mag. Michaela Riedl "Technical Commission, Mag. Christian Schamburek, BA "Culture & Youth Commission")
    2024 50-jähriges Jubiläum ÖMVV, FIVA Generalversammlung in Österreich

  • ÖMVV Newsletter Jänner 2024

    Aus gegebenem anlass haben wir uns gemeinsam mit Dr. Lippitsch die Tücken im Rahmen der Verwendung von Bildmaterial näher angesehen. Im ÖMVV-Tipp geht es um den "Verkauf über Wrackbörsen". Der Béla Barényi Award 2023 des AMV war eine gelungene Veranstaltung im Oldtimermuseum Heldenberg. Dieter Quester war der strahlende Gewinner der diesjährigen Auszeichnung. Die Oldtimermesse in Tulln wird wieder ein Anlaufpunkt der Oldtimerfreunde im Mai. Der ÖMVV ist gemeinsam mit dem ÖMVC und AVCA vor Ort. Wir freuen uns auf regen Besuch. Wer Köassiker richtig versichern möchte ist bei OCC gut aufgehoben.

    .pdf Download

  • ÖMVV Newsletter Dezember 2023

    Das Jahr 2023 war ein gutes Oldtimer-Jahr. Es galt einige Herausforderungen zu stemmen, aber im Großen und Ganzen ist die Szene stabil. Viele Teilnehmer, auch junge Menschen, nahmen an den vielen Veranstaltungen teil. Zum Thema "Verschrottung" kursieren viele Fake-News, wir klären auf. Von Hoots gibt es einen Batteriewächter, der leere Batterien in die Vergangenheit verbannt. 14 Veranstaltungen wird es 2024 im Rahmen der ÖMVV Staatsmeisterschaft geben. Auf ein schöne Oldtimer-Jahr 2024!

    .pdf Download

  • Rechtstipp - Verwendung von Bildmaterial

    Ein schönes Lichtbild ist bei Oldtimerfahrzeugen und –teilen nicht nur gerne gesehen, sondern durchaus zielführend, wenn es um unternehmerische Belange geht. In diesem Zusammenhang ergeben sich viele rechtliche Fragen, etwa welche Lichtbilder darf ich wo verwenden und welche rechtlichen Konsequenzen hat die unerlaubte Verwendung.
    Vorab ist zu sagen, dass die Gerichtsverfahen international, also nicht nur in Österreich, an Bedeutung stark zugenommen haben. Abmahnungen von deutschen Anwaltskanzleien, etwa für Interessensvertretungen (Fotografen und Lichtbildprofessionisten) sind häufig. Zunächst ist also immer die Frage zu klären, ob österreichisches oder deutsches (internationales) Recht anwendbar und in welchem Land der Erfolgsort gelegen ist; dabei kommt es darauf an, für welches Publikum das verwendete Bildmaterial ausgerichtet ist.
    Danach ist regelmäßig die Frage zu klären, in welchem Medium das Lichtbildmaterial verwendet wird. Daraus ergibt sich der Umfang rechtlicher Ansprüche, wie ua Unterlassungs- oder Schadenersatzforderungen.
    Häufig sind Schadenersatzansprüche auf Grundlage der Lizenzanalogie. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verwender des Bildmaterials überhaupt um eine vertragliche Lizenz angesucht hätte oder zur Zahlung einer angemessenen Vergütung bereit gewesen wäre. Die Höhe der Schadenersatzansprüche richtet sich grundsätzlich danach, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verwender der Lichtbilder vorgenommenen Nutzungshandlungen vereinbart hätten.
    Bei Lichtbildern von (Teilen oder) Fahrzeugen muss also geprüft werden, für welches Publikum und in welchem Umkreis (länderüberschreitend) das Bildmaterial Verwendung gefunden hat. Bei einer Internetnutzung über ein soziales Medium wird auch auf die Zahl der Follower (dauerhaft) abgestellt.
    Um zu einer Bezugsgröße für die Höhe der Lizenzgebühr zu gelangen, kann bei professionellen Lichtbildanbietern (auch auf deren Homepage) geprüft werden, was für vergleichbare Lichtbilder bei einer zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Nutzung veranschlagt wird. Die unbegrenzte Nutzung von Lichtbildern ist wesentlich teurer als etwa eine dreijährige Nutzung; besondere Tarifzuschläge sind möglich und können gesondert vereinbart werden. Für die fehlende Urheberbenennung sollen Zuschläge von bis zu 100 Prozent verrechnet werden.
    Bei Erhebung einer Forderung (meist durch Anwalt) stellt sich die Frage, welche Person die Bilder tatsächlich angefertigt und in Umlauf gebracht hat. Für die Veröffentlichung von Lichtbildern haftet grundsätzlich derjenige, der diese Lichtbilder verwendet und für dessen Unternehmen sie nutzbar gemacht werden sollen. Dem Verwender stehen Regressmöglichkeit gegen denjenigen zu, der die Lichtbilder (allenfalls unter falschen Vorwand) erstellt und/oder in Umlauf gebracht hat.
    Dem Urheber der Lichtbilder muss der Beweis gelingen, dass diese Lichtbilder tatsächlich widerrechtlich veröffentlicht worden sind; der genaue Zeitraum und ein dokumentierter Nachweis müssen vorliegen.
    Zudem gesellt sich die Frage, in welchem Auftrag die Lichtbilder seinerzeit erstellt wurden – als Auftraggeber kommen etwa namhafte Fahrzeughersteller in Betracht – und ob diese Bildrechte tatsächlich einer Lichtbildagentur oder dem ausführendem Fotografen selbst noch zustehen.
    Sind die Lichtbilder in Auftrag gegeben worden, so liegt die Vermutung nahe, dass der Auftraggeber auch sämtliche Werknutzungsrechte an diesen Bildern miterworben hat. Damit erlangt der Auftraggeber aber auch das Recht, über die Verwendung der Lichtbilder künftig hin zu verfügen. Der Fotograf selbst oder seine Interessensvertretung hat in diesem Fall die Anspruchsberechtigung für die (bereits verkauften) Lichtbilder verloren und kann daraus keine Forderungen mehr erheben. Dies gilt auch bei Unternehmen, weil die Werknutzungsrechte an den Lichtbildern an das nachfolgende Unternehmen grundsätzlich mitübertragen werden. Einer gesonderten Vereinbarung hiezu bedarf es dann nicht, wenn die Lichtbilder ohnehin Unternehmensbestandteil (etwa zu Zwecken des Marketings) waren oder durchgehend in Verwendung gestanden sind. Der OGH geht davon aus, dass der Werknutzungsberechtigte im Zweifel jene Rechte erwirbt, die für den praktischen Zweck der vorgesehenen Werknutzung erforderlich sind. Wenn also der Auftrag (für den Auftraggeber) nur dann praktisch sinnvoll ist, wenn er allein berechtigt wird, das Arbeitsergebnis (Lichtbilder) zu verwerten, dann wird neben dem Vertrag über die Erstellung des Werkes an sich das Werknutzungsrecht (automatisch) mit vereinbart.
    Der Werknutzungsberechtigte kann kraft des ihm zustehenden Rechtes auch Subrechte /-lizenzen erteilen. Für die Erteilung von Subrechten oder –lizenzen bedarf es keiner gesonderten Zustimmung des Urhebers. Die Werknutzungsrechte an Lichtbildwerken können ohne Einwilligung des Urhebers sogar übertragen werden. Werknutzungsrechte (an Bildmaterial) sind frei veräußerlich, wenn sie auf Bestellung oder im Dienst eines gewerblichen Unternehmens für dieses geschaffen wurden.
    Zusammengefasst hat also der Werknutzungsberechtigte nicht nur die Möglichkeit, die Werknutzungsbewilligungen auf Substitutionsbasis zu vergeben, sondern kann diese auch veräußern, wenn klar ist, dass ihm diese Werknutzungsrechte (am Bildmaterial) in einer rechtlich zulässigen Form (Vertrag / schriftliche Vereinbarung) zugekommen sind.
    Die fehlende oder die falsche Urheberbenennung löst neben dem zuvor genannten Schadenersatzanspruch auch einen Unterlassungsanspruch aus. Der Fotograf hat grundsätzlich das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Die Rechtsfolge einer Verletzung seines Urheberbenennungsrechts ist die Unterlassung der weiteren Nutzung seines Werkes. Dieses Recht ist mit Unterlassungsklage durchsetzbar.
    Bei der Nennung des Urhebers kommt es nicht nur darauf an, ob er überhaupt genannt wird. Entscheidend ist, dass er korrekt und auch in Zuordnung zu seiner Fotografie erkennbar ist. Der Betrachter muss also feststellen können, welche Fotografien welchem Fotografen zuzuordnen sind. Die Nennung an der Fotografie selbst ist regelmäßig eine sichere Variante. Wer diese Rechte verletzt, muss die Kosten der dahingehenden Rechtsverfolgung zur Gänze tragen. Dies sind regelmäßig die im RATG und in den AHK verankerten Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren sowie die Kosten einer zweckentsprechenden Recherche und Sicherung von Rechtsverletzungen.
    Die Höhe des Schadenersatzanspruches richtet sich – wie zuvor gesagt – regelmäßig nach einem üblichen Nutzungshonorar. Das Gericht kann die Höhe des Schadenersatzes nach eigenem Ermessen reduzieren (sog Mäßigung) oder selbst bewerten; dies gilt auch für allfällige Zuschläge für das Nutzungshonorar.
    Die Fälle, in denen eine Urheberbenennung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt, sind in der Praxis inzwischen häufiger anzutreffen als solche, in denen eine Nutzung gänzlich ohne Lizenz / Genehmigung erfolgt (in vielen Fällen kommt beides zusammen). Die Folgen sind für den Bildnutzer nicht weniger gravierend, sodass dieser sich im Vorhinein sorgfältig über seine Pflichten informieren sollte. Auch bei ordnungsgemäßer Lizenzierung entfällt die Pflicht zur Nennung des Urhebers nicht ohne Weiteres.

    Dr. Günter Lippitsch www.anwalt-graz.at

  • Fake-News zum Thema "Verschrottung von Oldtimern"

    Seit letzter Woche, kursieren in Social Media Kanälen „Schreckensmeldungen“ zum Thema Verschrottung von historischen Fahrzeugen. Der Hintergrund zu diesen "Fake-News" ist politisch motivierte Panikmache.

    Untenstehend einige sachbezogene Fakten aus einer Pressemeldung und Quellen auf EU-Ebene.

    „Aktuell kursieren im Netz einige absurde Berichte, häufig basierend auf einem Beitrag auf „freiewelt.net“, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um die Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen zu können. Zu diesen Aussagen hat sich der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller heute im Rahmen nachfolgender Pressemitteilung geäußert.

    PM: Vermeintliche EU-Anordnung zur Oldtimerverschrottung ist politisch motivierte Fake-News (Meldung von MdB Carsten Müller)

    Berlin, 1. Dezember 2023. Zu den im Netz kursierenden absurden Berichten, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um Oldtimer verschrotten zu können, erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:



    „Die gegenwärtig im Netz kursierenden absurden Berichte, über eine drohende europäische Anordnung zur Verschrottung von Oldtimern sind schlichtweg falsche und unzutreffende Fake-News. Das Gegenteil ist im Entwurf zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie der Fall. Das in den Fake-News-Beiträgen absichtlich grobe Entstellen der Inhalte des europäischen Papiers basiert auf der rein politisch motivierten Panikmache des Verfassers, der der Ehemann der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bundestagfraktion ist. Es wird gezielt Stimmung gegen die EU gemacht. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren bei der Diskussion zum Thema im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag anwesend, beteiligten sich aber inhaltlich nicht.



    Tatsache ist, die Europäische Union handelt exakt gegenteilig zu den haltlosen Behauptungen in den Beiträgen. Die Verfasser des Verordnungsentwurfs klammerten bewusst Oldtimer aus dem Anwendungsbereich aus, indem sie historische Fahrzeuge im Kapitel 1, Artikel 2, Nr. 2d explizit in die Ausnahmen aufgenommen haben. Richtig ist auch, die Oldtimerszene bringt sich von Beginn konstruktiv in die Erarbeitung des Vorschlags ein, denn die Definition historischer Fahrzeuge ist im Verordnungsentwurf noch zu eng gefasst. Zu überarbeiten sind etwa auch Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltende bürokratische Hürden. Aber daran arbeiten wir weiter gemeinsam und abgestimmt auf nationaler und europäischer Ebene und so lange die Debatten zum Vorschlag in den europäischen Gremien geführt werden. Das wird auch im kommenden Kalenderjahr der Fall sein. Niemand muss die Verschrottung seines Liebhaberfahrzeugs auf Grundlage der noch final zu gestaltenden Verordnung befürchten.“

    Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2023 den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG“ [COM (2023) 451 final] veröffentlicht. Die Überarbeitung der Verordnung zielt darauf ab, die Ressourcen zu schonen und die Rohstoffe der Automobilindustrie effizienter zu nutzen. Die Wiederverwertung von Fahrzeugen soll nachhaltig verbessert werden. Historische Fahrzeuge sind von der Verordnung ausgenommen.“

    Wir haben uns mit dem Thema im Oldtimer-Weltverband FIVA intensiv befasst, da es bereits in der Vergangenheit mit der bestehenden ELV Richtlinie vereinzelt zu problematischen Auslegungen in den Mitgliedstaaten der EU kam.

    Es gibt auch eine öffentliche Anhörung der EU Kommission, siehe hierzu auch die nachfolgenden Stellungnahmen:
    ec.europa.eu/info/law/better-r...

    ec.europa.eu/info/law/better-r...

  • StarterMotor auf der Classic Expo in Salzburg

    Der MVCS unterstützt StarterMotor bei der Classic Expo
    Im Rahmen der Classic Expo vom 20.10.23 bis 22.10.23 in Salzburg gab es wieder eine StarterMotor Veranstaltung. Organisiert wurde die Veranstaltung diesmal durch den MVCS (Motor Veteranen Club Salzburg). Gerhard Feichtinger als Präsident und sein Team an Helfern haben den Beirat für Jugendangelegenheiten des ÖMVV Michael Böck das gesamte Wochenende hoch motiviert unterstützt.

    Es gab reges Interesse am Stand des StarterMotor/ÖMVV an unserem Konzept. So wurden auch weitere Clubs angesprochen dieses Veranstaltungsformat zu übernehmen und ebenfalls Projektnachmittage für Schulklassen zu organisieren.

    Auch von Seiten der Jugend waren wieder viele interessiert einen Oldie selbst zu pilotieren. Es ist wichtig junge Menschen an unser Hobby heranzuführen.

    Michael Böck gab dabei an vier Terminen im Rahmen der Messe wieder jungen Enthusiasten im Alter von 17 bis 25 Jahren die Gelegenheit mit seinem MGB selbst am Lenkrad eine Runde um die Messehallen zu fahren. Die Begeisterung war wie immer riesengroß und motiviert zu neuen Taten.

    www.oemvv.at

  • ÖMVV Newsletter Juli 2023

    Das Leben kann so leicht sein - wenn man ein paar Dinge im Umgang mit Kfz-Prüfstellen beachtet, kann im Falle eines Unfalles Wertminderung geltend gemacht werden - Rechtstipp, OCC Sammlungsversicherung, FIVA News, 100 Jahre MG und das Augustprgramm des Fahr(T)raums - immer aktuell, immer am Ball der ÖMVV Newsletter!

    .pdf Download

  • Wenn einer eine Reise tut...was gilt nun in deutschen Umweltzonen?

    Bei den seit 2007 in Deutschland eingerichteten Umweltzonen gelten für Oldtimer-Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sowie 07er-Kennzeichen Ausnahmeregelungen. Gemäß dieser Regelungen gelten diese Ausnahmen auch für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Wir empfehlen ausländischen Oldtimerfahrern dies mit einer FIVA ID Card zu belegen, oder mit der roten §57a Plakette (Anmerk.:), allerdings sind die zuständigen Behörden hier sehr großzügig, so dass der Nachweis der 30 Jahre Altersgrenze genügt (Kopie der Zulassungsbescheinigung).Detaillierte Infos zu den Deutschen Umweltzonen hat der ADAC hier zusammengestellt:www.adac.de/verkehr/tanken-kra... auch die Übersicht der Plaketten für Fahrzeuge aus dem Auslandassets.adac.de/image/upload/v1... hier speziell auch den Hinweis für Oldtimer:"Freie Fahrt für Oldtimer : Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein „H“ (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes „07“ -er Kennzeichen führen, dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen auch ohne Plaketten befahren. Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen „H“ -Kennzeichens bzw. der roten „07“-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nicht akzeptiert werden unpassende Umbauten - ausgenommen „zeitgenössische“ Umbauten.Anmerk.: D.h. da die österreichische rote §57a Plakette als Äquivalent einer Kennzeichnung als "Historisches Fahrzeug" anzusehen ist, sollte diese auch zum Befahren von Umweltzonen gelten.Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern – siehe www.fiva.org. Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen."Im benachbarten Ausland (Benelux, Frankreich, Österreich, Schweiz sowie den östlichen Ländern) konnten die europäischen Oldtimer-Verbände Fahrteinschränkungen für Oldtimer jahrelang erfolgreich vermeiden, doch dies ist zunehmend nicht mehr der Fall. Leider sind diese Umweltzonen im europäischen Ausland zudem nicht einheitlich geregelt und leider gibt es daher auch keine einheitlichen Ausnahmeregelungen für Oldtimer-Fahrzeuge. Die Vorlage einer FIVA Identity Card ist unserer Erkenntnis nach keine Option, um in die entsprechenden ausländischen Umweltzone einfahren zu dürfen. Je nach Stadt oder Gemeinde gibt es aber Ausnahmen zum Beispiel für Touristen oder Hotelgäste. Eine Übersicht der aktuellen Regelungen finden Sie auf der Seite urbanaccessregulations.eu/. Hier sollte man sich vor eine Reise ins Ausland erst informieren, welche Einfahrtsregelungen bestehen und ob es Ausnahmen für Oldtimerfahrzeuge gibt. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerverbänden, streben wir einheitliche Ausnahmen an, aber aktuell ist dies nicht der Fall, so dass wir Ihnen die Recherche nicht ersparen können.“Quelle: ADAC

  • ÖMVV Newsletter Juni 2023

    Nach den Oldtimertagen ist vor den Oltimertagen - 2024 finden die Oldtimertage am 27. - 28. April statt. Das WIFI bietet eine Kurs "Oldtimertechnik" an - eine gute Einführung ins Thema. 2024 findet die FIVA Generalversammlung in Wien statt und für Youngtimer interessant die FIVA Youngtimer Card. Immer informiert mit dem ÖMVV Newlsetter.

    .pdf Download

  • ÖMVV Newsletter Mai 2023

    Versenden, versenden, versenden! Der Hintergrund für die monatlichen ÖMVV Newsletter ist alle unsere Mitglieder am Laufenden und informiert zu halten. Daher ersuchhen wir dringend diese auch an die einzelnen CLubmitglieder weiterzuleiten! Der FIVA Leitfaden für die verantwortungsvolle Nutzung historischer Fahrzeuge steht als Download auf der ÖMVV Website zur Verfügung und die Staatsmeisterschaft ist in vollem Gange - Zwischenergebnisse auf der ÖMVV Website.

    .pdf Download

  • ÖMVV-Paket für Mitglieder zu den RED BULL CLASSICS

    RED BULL RING ENTFÜHRT FANS AUF MOTORSPORT-ZEITREISE 9. - 11. Juni 2023

    Red Bull Ring Classics l Historischer Motorsport am Spielberg l Zehn sehenswerte Serien l Spektakuläre Rennwagen I Group C Supercup l BOSS GP l Legendäre Tourenwagen l Ausstellung ikonischer Formel-1-Autos

    2023 ist wieder Zeit für eine Premiere am Spielberg und ein besonderes Angebot für die ÖMVV Mitgliedsclubs - ideal für eine gemeinsame Ausfahrt.

    Das Red Bull Ring Classics entfesselt die Urgewalten historischer Motoren und lädt die Fans auf eine Zeitreise ein, die sie so schnell nicht vergessen werden. Der PS-Trip in die Motorsport-Geschichte reicht von den Anfängen des Rennsports bis in die Blütezeit legendärer Boliden, die für den puren Speed gezüchtet wurden – von Formel-1-Autos über Sportwagen und Langstreckenautos bis hin zu unvergesslichen Tourenwagen.

    Was wird geboten: Zehn Rennserien in drei Tagen. Zutritt zu allen geöffneten Tribünen, Zutritt zum Fahrerlager und ein spezielles ÖMVV-Paket:

    Der ÖMVV hat für die Mitgliedsclubs folgendes Paket geschnürt:

    - Tageseintrittsticket für 1 Person
    - Definierter Parkplatz für 1 Fahrzeug (ausschließlich für hist. Fahrzeuge)
    - Goodie Bag
    - Mittagsbuffet inkl. alkoholfreie AF-Getränke von 11:00 – 14:00

    Spezialpreis für ÖMVV-Clubmitglieder: € 89 pro Person pro Tag

    Buchungskontakt: events@bgsportpromotion.com

    Auf zum Historic Racing am Red Bull Ring!

    .pdf Download

  • ÖMVV Newsletter April 2023

    Von der ÖMMV-Forstinger Kooperation bis zum RED BULL CLASSICS ÖMVV-Paket für unsere Clubmitglieder reiht sich ein Höhepunkt an den anderen. Das FIVA WORLD EVENT 100 JAHRE TOURIST TROPHY - 10. bis 14. Mai 2023 - freut sich auf viele Besucher. Der April ÖMVV Newsletter -immer an den aktuellen News.

    .pdf Download

  • ÖMVV Kooperation mit Forstinger

    Wir freuen uns mit der FOSTINGER-ÖMVV-Partnerkarte für unsere Mitgliedsclubs wieder etwas Besonderes anbieten zu können.

    Durch Vorlage der Forstinger–ÖMVV-Partnerkarte (Digital oder ausgedruckt) erhalten Sie in allen 86 Forstinger Filialen und 84 Fachwerkstätten in Österreich folgende Partner-Konditionen:

    3% für Fahrzeuge, Anhänger, Car-Hi-Fi
    5% für Restliche Warengruppen & KFZ-Dienstleistungen
    7% für Chemie, Verschleißteile, Reifendienstleistungen

    Die FORSTINGER-ÖMVV-Partnerkarte steht unter www.oemvv.at I Links&Downloads I Downloads oder gleich im Anhang zur Verfügung.
    Einfach das pdf herunterladen und auf dem Handy speichern oder ausdrucken. Bei der Forstinger Kassa herzeigen und Prozente bekommen!

    .pdf Download

  • ÖMVV Newsletter März

    100 für die Zukunft ermöglicht es dem ÖMVV Jugendförderungsprogramme der Mitgliedsclubs zu unterstützen, bestes Beispiel "StarterMotor". Wie laut dürfen Oldies sein? Es gibt neue Preise ab 1.6. für die FIVA ID-CARD, Feuerlöscher mit coolem Design und vieles mehr im März Newsletter des ÖMVV.

  • FIVA WORLD EVENT 100 JAHRE TOURIST TROPHY - 10. bis 14. Mai

    ¬ FIVA WORLD EVENT 100 JAHRE TOURIST TROPHY - 10. bis 14. Mai 2023

    Tag genau zum 100-Jahr-Jubiläum veranstaltet der ÖMVC (Österreichischer Motor Veteranen Club) die Tourist-Trophy Gedenkrundfahrten im Rahmen des FIVA Motorcylce World Event 2023.

    120 Teilnehmer aus 14 Ländern sind angemeldet. Das älteste Motorrad ist eine Douglas SJ aus dem Jahr 1912. Sogar aus Kanada und dem Iran haben sich Teilnehmer angesagt. Eine Gruppe von Bikern kommt mit ihen historischen Motorrädern auf Achse aus Griechenland.

    Jeden Tag ist Start- und Ziel der Fahrten in Brunn am Gebirge.

    Der Donnerstag steht im Zeichen der Semmering Runde: Start in Brunn am Gebirge ist um 9.00 Uhr in Brunn am Gebirge (Gemeindezentrum BRUNO), Rückkehr ab 16:50 Uhr.

    Freitag geht es auf eine Winerwaldrunde und auf die Wiener Höhenstraße: Start wieder in Brunn um 9:00 Uhr, Rückkehr ab 16.15 Uhr.

    Am Samstag ist taggenau das 100-Jahr-Jubiläum: Start wieder um 9:00 Uhr in Brunn und dann werden Teile der damalige Rennstrecke in Breitenfurt befahren. Rückkehr ab 16 Uhr.

    Es sind tolle historische Motorräder zu bewundern - wir freuen uns auf viele Besucher.


  • ÖMVV Newsletter Februar 2023

    Wer eine Veranstaltung organisiert, sollte sich über Haftungsfragen im Vorfeld Gedanken machen. Was tun, wenn die Paiere bei einem Scheunenfund fehlen - kann das Fahreug wieder auf die Straße kommen? Im Prinzip ja, wenn bestimmte Punkte berücksichtigt werden. Im Rahmen der Diskussion zur Zukunft der Mobilität sind "seltene Erden" in aller Munde - Wissenswertes dazu im Newsletter. Nicht vergessen die Oldtimertage 2023 finden am 29./30.4. statt - Lasst die Oldies in die freie Wildbahn.

    .pdf Download

Eintäge pro Seite: 1025100
Seite 1/8