FIVA rechtlicher Themen-Fokus 2024

Die Themen, die international und national in Bezug auf Richtlinien, die auch Oldtimer betreffen, sind vielfältig. Die FIVA und auch die nationalen Verbände - wie der ÖMVV in Österreich - legen daher auch lokal großes Augenmerk im Rahmen der Interessenvertretung, auf jene Schwerpunktthemen, die auf EU-Ebene aktuell sind.

Im Jahr 2024 bleibt der Fokus der FIVA auf dem im Jahr 2023 eingeschlagenen Weg, wobei der Schwerpunkt auf der Überwachung von EU-Richtlinien und Verordnungen sowie die Stärkung des Fundaments des historischen Fahrzeugwesens.

Während des gesamten Jahres 2023 galt die Aufmerksamkeit vor allem Luftverschmutzung und Umweltbelange, insbesondere in städtischen Gebieten, wo einige Länder Emissionsbeschränkungen, um die Luftqualität zu verbessern erlassen haben, vor allem Frankreich, das seine Beschränkungen von 11 auf 55 Städte ausgeweitet. Allerdings sind weitreichende Beschränkungen in ganz Europa noch nicht verwirklicht, da nur wenige Gebiete als künftige Sperrgebiete ausgewiesen sind. In vielen davon sind historische Fahrzeuge ausgenommen.

Die End-of-Life-Richtlinie (ab wann ist etwas als „Schrott“ zu sehen) wird derzeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Vorgeschlagene Änderungen zielen darauf ab, die Wiederverwendung von Teilen bei der Herstellung von Neufahrzeugen zu erhöhen, mit einem Ziel von über 20%, ein erheblicher Sprung von der derzeitigen Quote von 2 %.

Hinzu kommt, ein Schwerpunkt auf der Vermeidung von Umweltschäden durch Flüssigkeiten („REACH“) und Blei bei der ungeregelten Lagerung von Fahrzeugen und das Problem der 'Geisterfahrzeuge', die verschwinden (25-30 %).

Die Zusammenarbeit der FIVA mit den Interessengruppen bei der Überarbeitung der Richtlinie ist positiv verlaufen, mit dem gemeinsamen Verständnis, dass sie sich nicht gegen historische Fahrzeuge richtet, wenn diese ordnungsgemäß gelagert werden. Die FIVA setzt sich für eine klare Definition von historischen Fahrzeugen in der geänderten Richtlinie ein, um ein gemeinsames Verständnis zu gewährleisten.

Restaurierungsprojekte beinhalten oft grenzüberschreitende Aktivitäten und Handel, was zu Konflikten führen kann und den Export von Altfahrzeugen in Nicht-EU-Länder verhindert. Allerdings scheinen diese Bedenken berücksichtigt zu werden, sodass der Handel mit historischen Fahrzeugen ausgenommen ist.

Änderungen an der Führerscheinrichtlinie sind ebenso von Interesse. Die FIVA zeigt die signifikant niedrigen Unfallraten für historische Fahrzeuge auf, um den Besitzern historischer Fahrzeuge keine zusätzlichen Belastungen für medizinische Untersuchungen bezüglich des Führerscheins zuzumuten.
Es sollte auch möglich sein, historische Motorräder bereits ab A1-Führerschein trotz eines größeren Hubraums zu fahren. Diese Direktive wird weiterhin genau geprüft.

Eine weitere bemerkenswerte Überarbeitung ist die RWT-Richtlinie (Road-Worthiness-Testing) – Straßensicherheitsüberprüfungsrichtlinie - , die trotz anfänglicher Bedenken im Jahr 2013 kaum Probleme verursacht hat. Die in der Richtlinie enthaltene Definition eines historischen Fahrzeugs dürfte bleiben, was dem Hauptziel der FIVA entspricht.

Die gesetzgeberischen Bemühungen der FIVA erfolgen in enger Zusammenarbeit mit EPPA, dem Lobbying- Partner in Brüssel, was die Einbindung in die Aktivitäten des Parlaments und den Entscheidungsträgern in den Schwerpunktbereichen der FIVA erleichtert.


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