Aus gegebenem anlass haben wir uns gemeinsam mit Dr. Lippitsch die Tücken im Rahmen der Verwendung von Bildmaterial näher angesehen. Im ÖMVV-Tipp geht es um den "Verkauf über Wrackbörsen". Der Béla Barényi Award 2023 des AMV war eine gelungene Veranstaltung im Oldtimermuseum Heldenberg. Dieter Quester war der strahlende Gewinner der diesjährigen Auszeichnung. Die Oldtimermesse in Tulln wird wieder ein Anlaufpunkt der Oldtimerfreunde im Mai. Der ÖMVV ist gemeinsam mit dem ÖMVC und AVCA vor Ort. Wir freuen uns auf regen Besuch. Wer Köassiker richtig versichern möchte ist bei OCC gut aufgehoben.
Das Jahr 2023 war ein gutes Oldtimer-Jahr. Es galt einige Herausforderungen zu stemmen, aber im Großen und Ganzen ist die Szene stabil. Viele Teilnehmer, auch junge Menschen, nahmen an den vielen Veranstaltungen teil. Zum Thema "Verschrottung" kursieren viele Fake-News, wir klären auf. Von Hoots gibt es einen Batteriewächter, der leere Batterien in die Vergangenheit verbannt. 14 Veranstaltungen wird es 2024 im Rahmen der ÖMVV Staatsmeisterschaft geben. Auf ein schöne Oldtimer-Jahr 2024!
Ein schönes Lichtbild ist bei Oldtimerfahrzeugen und –teilen nicht nur gerne gesehen, sondern durchaus zielführend, wenn es um unternehmerische Belange geht. In diesem Zusammenhang ergeben sich viele rechtliche Fragen, etwa welche Lichtbilder darf ich wo verwenden und welche rechtlichen Konsequenzen hat die unerlaubte Verwendung.
Vorab ist zu sagen, dass die Gerichtsverfahen international, also nicht nur in Österreich, an Bedeutung stark zugenommen haben. Abmahnungen von deutschen Anwaltskanzleien, etwa für Interessensvertretungen (Fotografen und Lichtbildprofessionisten) sind häufig. Zunächst ist also immer die Frage zu klären, ob österreichisches oder deutsches (internationales) Recht anwendbar und in welchem Land der Erfolgsort gelegen ist; dabei kommt es darauf an, für welches Publikum das verwendete Bildmaterial ausgerichtet ist.
Danach ist regelmäßig die Frage zu klären, in welchem Medium das Lichtbildmaterial verwendet wird. Daraus ergibt sich der Umfang rechtlicher Ansprüche, wie ua Unterlassungs- oder Schadenersatzforderungen.
Häufig sind Schadenersatzansprüche auf Grundlage der Lizenzanalogie. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verwender des Bildmaterials überhaupt um eine vertragliche Lizenz angesucht hätte oder zur Zahlung einer angemessenen Vergütung bereit gewesen wäre. Die Höhe der Schadenersatzansprüche richtet sich grundsätzlich danach, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verwender der Lichtbilder vorgenommenen Nutzungshandlungen vereinbart hätten.
Bei Lichtbildern von (Teilen oder) Fahrzeugen muss also geprüft werden, für welches Publikum und in welchem Umkreis (länderüberschreitend) das Bildmaterial Verwendung gefunden hat. Bei einer Internetnutzung über ein soziales Medium wird auch auf die Zahl der Follower (dauerhaft) abgestellt.
Um zu einer Bezugsgröße für die Höhe der Lizenzgebühr zu gelangen, kann bei professionellen Lichtbildanbietern (auch auf deren Homepage) geprüft werden, was für vergleichbare Lichtbilder bei einer zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Nutzung veranschlagt wird. Die unbegrenzte Nutzung von Lichtbildern ist wesentlich teurer als etwa eine dreijährige Nutzung; besondere Tarifzuschläge sind möglich und können gesondert vereinbart werden. Für die fehlende Urheberbenennung sollen Zuschläge von bis zu 100 Prozent verrechnet werden.
Bei Erhebung einer Forderung (meist durch Anwalt) stellt sich die Frage, welche Person die Bilder tatsächlich angefertigt und in Umlauf gebracht hat. Für die Veröffentlichung von Lichtbildern haftet grundsätzlich derjenige, der diese Lichtbilder verwendet und für dessen Unternehmen sie nutzbar gemacht werden sollen. Dem Verwender stehen Regressmöglichkeit gegen denjenigen zu, der die Lichtbilder (allenfalls unter falschen Vorwand) erstellt und/oder in Umlauf gebracht hat.
Dem Urheber der Lichtbilder muss der Beweis gelingen, dass diese Lichtbilder tatsächlich widerrechtlich veröffentlicht worden sind; der genaue Zeitraum und ein dokumentierter Nachweis müssen vorliegen.
Zudem gesellt sich die Frage, in welchem Auftrag die Lichtbilder seinerzeit erstellt wurden – als Auftraggeber kommen etwa namhafte Fahrzeughersteller in Betracht – und ob diese Bildrechte tatsächlich einer Lichtbildagentur oder dem ausführendem Fotografen selbst noch zustehen.
Sind die Lichtbilder in Auftrag gegeben worden, so liegt die Vermutung nahe, dass der Auftraggeber auch sämtliche Werknutzungsrechte an diesen Bildern miterworben hat. Damit erlangt der Auftraggeber aber auch das Recht, über die Verwendung der Lichtbilder künftig hin zu verfügen. Der Fotograf selbst oder seine Interessensvertretung hat in diesem Fall die Anspruchsberechtigung für die (bereits verkauften) Lichtbilder verloren und kann daraus keine Forderungen mehr erheben. Dies gilt auch bei Unternehmen, weil die Werknutzungsrechte an den Lichtbildern an das nachfolgende Unternehmen grundsätzlich mitübertragen werden. Einer gesonderten Vereinbarung hiezu bedarf es dann nicht, wenn die Lichtbilder ohnehin Unternehmensbestandteil (etwa zu Zwecken des Marketings) waren oder durchgehend in Verwendung gestanden sind. Der OGH geht davon aus, dass der Werknutzungsberechtigte im Zweifel jene Rechte erwirbt, die für den praktischen Zweck der vorgesehenen Werknutzung erforderlich sind. Wenn also der Auftrag (für den Auftraggeber) nur dann praktisch sinnvoll ist, wenn er allein berechtigt wird, das Arbeitsergebnis (Lichtbilder) zu verwerten, dann wird neben dem Vertrag über die Erstellung des Werkes an sich das Werknutzungsrecht (automatisch) mit vereinbart.
Der Werknutzungsberechtigte kann kraft des ihm zustehenden Rechtes auch Subrechte /-lizenzen erteilen. Für die Erteilung von Subrechten oder –lizenzen bedarf es keiner gesonderten Zustimmung des Urhebers. Die Werknutzungsrechte an Lichtbildwerken können ohne Einwilligung des Urhebers sogar übertragen werden. Werknutzungsrechte (an Bildmaterial) sind frei veräußerlich, wenn sie auf Bestellung oder im Dienst eines gewerblichen Unternehmens für dieses geschaffen wurden.
Zusammengefasst hat also der Werknutzungsberechtigte nicht nur die Möglichkeit, die Werknutzungsbewilligungen auf Substitutionsbasis zu vergeben, sondern kann diese auch veräußern, wenn klar ist, dass ihm diese Werknutzungsrechte (am Bildmaterial) in einer rechtlich zulässigen Form (Vertrag / schriftliche Vereinbarung) zugekommen sind.
Die fehlende oder die falsche Urheberbenennung löst neben dem zuvor genannten Schadenersatzanspruch auch einen Unterlassungsanspruch aus. Der Fotograf hat grundsätzlich das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Die Rechtsfolge einer Verletzung seines Urheberbenennungsrechts ist die Unterlassung der weiteren Nutzung seines Werkes. Dieses Recht ist mit Unterlassungsklage durchsetzbar.
Bei der Nennung des Urhebers kommt es nicht nur darauf an, ob er überhaupt genannt wird. Entscheidend ist, dass er korrekt und auch in Zuordnung zu seiner Fotografie erkennbar ist. Der Betrachter muss also feststellen können, welche Fotografien welchem Fotografen zuzuordnen sind. Die Nennung an der Fotografie selbst ist regelmäßig eine sichere Variante. Wer diese Rechte verletzt, muss die Kosten der dahingehenden Rechtsverfolgung zur Gänze tragen. Dies sind regelmäßig die im RATG und in den AHK verankerten Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren sowie die Kosten einer zweckentsprechenden Recherche und Sicherung von Rechtsverletzungen.
Die Höhe des Schadenersatzanspruches richtet sich – wie zuvor gesagt – regelmäßig nach einem üblichen Nutzungshonorar. Das Gericht kann die Höhe des Schadenersatzes nach eigenem Ermessen reduzieren (sog Mäßigung) oder selbst bewerten; dies gilt auch für allfällige Zuschläge für das Nutzungshonorar.
Die Fälle, in denen eine Urheberbenennung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt, sind in der Praxis inzwischen häufiger anzutreffen als solche, in denen eine Nutzung gänzlich ohne Lizenz / Genehmigung erfolgt (in vielen Fällen kommt beides zusammen). Die Folgen sind für den Bildnutzer nicht weniger gravierend, sodass dieser sich im Vorhinein sorgfältig über seine Pflichten informieren sollte. Auch bei ordnungsgemäßer Lizenzierung entfällt die Pflicht zur Nennung des Urhebers nicht ohne Weiteres.
Dr. Günter Lippitsch www.anwalt-graz.at
Seit letzter Woche, kursieren in Social Media Kanälen „Schreckensmeldungen“ zum Thema Verschrottung von historischen Fahrzeugen. Der Hintergrund zu diesen "Fake-News" ist politisch motivierte Panikmache.
Untenstehend einige sachbezogene Fakten aus einer Pressemeldung und Quellen auf EU-Ebene.
„Aktuell kursieren im Netz einige absurde Berichte, häufig basierend auf einem Beitrag auf „freiewelt.net“, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um die Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen zu können. Zu diesen Aussagen hat sich der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller heute im Rahmen nachfolgender Pressemitteilung geäußert.
PM: Vermeintliche EU-Anordnung zur Oldtimerverschrottung ist politisch motivierte Fake-News (Meldung von MdB Carsten Müller)
Berlin, 1. Dezember 2023. Zu den im Netz kursierenden absurden Berichten, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um Oldtimer verschrotten zu können, erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Die gegenwärtig im Netz kursierenden absurden Berichte, über eine drohende europäische Anordnung zur Verschrottung von Oldtimern sind schlichtweg falsche und unzutreffende Fake-News. Das Gegenteil ist im Entwurf zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie der Fall. Das in den Fake-News-Beiträgen absichtlich grobe Entstellen der Inhalte des europäischen Papiers basiert auf der rein politisch motivierten Panikmache des Verfassers, der der Ehemann der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bundestagfraktion ist. Es wird gezielt Stimmung gegen die EU gemacht. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren bei der Diskussion zum Thema im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag anwesend, beteiligten sich aber inhaltlich nicht.
Tatsache ist, die Europäische Union handelt exakt gegenteilig zu den haltlosen Behauptungen in den Beiträgen. Die Verfasser des Verordnungsentwurfs klammerten bewusst Oldtimer aus dem Anwendungsbereich aus, indem sie historische Fahrzeuge im Kapitel 1, Artikel 2, Nr. 2d explizit in die Ausnahmen aufgenommen haben. Richtig ist auch, die Oldtimerszene bringt sich von Beginn konstruktiv in die Erarbeitung des Vorschlags ein, denn die Definition historischer Fahrzeuge ist im Verordnungsentwurf noch zu eng gefasst. Zu überarbeiten sind etwa auch Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltende bürokratische Hürden. Aber daran arbeiten wir weiter gemeinsam und abgestimmt auf nationaler und europäischer Ebene und so lange die Debatten zum Vorschlag in den europäischen Gremien geführt werden. Das wird auch im kommenden Kalenderjahr der Fall sein. Niemand muss die Verschrottung seines Liebhaberfahrzeugs auf Grundlage der noch final zu gestaltenden Verordnung befürchten.“
Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2023 den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG“ [COM (2023) 451 final] veröffentlicht. Die Überarbeitung der Verordnung zielt darauf ab, die Ressourcen zu schonen und die Rohstoffe der Automobilindustrie effizienter zu nutzen. Die Wiederverwertung von Fahrzeugen soll nachhaltig verbessert werden. Historische Fahrzeuge sind von der Verordnung ausgenommen.“
Wir haben uns mit dem Thema im Oldtimer-Weltverband FIVA intensiv befasst, da es bereits in der Vergangenheit mit der bestehenden ELV Richtlinie vereinzelt zu problematischen Auslegungen in den Mitgliedstaaten der EU kam.
Es gibt auch eine öffentliche Anhörung der EU Kommission, siehe hierzu auch die nachfolgenden Stellungnahmen:
ec.europa.eu/info/law/better-r...
ec.europa.eu/info/law/better-r...
Der MVCS unterstützt StarterMotor bei der Classic Expo
Im Rahmen der Classic Expo vom 20.10.23 bis 22.10.23 in Salzburg gab es wieder eine StarterMotor Veranstaltung. Organisiert wurde die Veranstaltung diesmal durch den MVCS (Motor Veteranen Club Salzburg). Gerhard Feichtinger als Präsident und sein Team an Helfern haben den Beirat für Jugendangelegenheiten des ÖMVV Michael Böck das gesamte Wochenende hoch motiviert unterstützt.
Es gab reges Interesse am Stand des StarterMotor/ÖMVV an unserem Konzept. So wurden auch weitere Clubs angesprochen dieses Veranstaltungsformat zu übernehmen und ebenfalls Projektnachmittage für Schulklassen zu organisieren.
Auch von Seiten der Jugend waren wieder viele interessiert einen Oldie selbst zu pilotieren. Es ist wichtig junge Menschen an unser Hobby heranzuführen.
Michael Böck gab dabei an vier Terminen im Rahmen der Messe wieder jungen Enthusiasten im Alter von 17 bis 25 Jahren die Gelegenheit mit seinem MGB selbst am Lenkrad eine Runde um die Messehallen zu fahren. Die Begeisterung war wie immer riesengroß und motiviert zu neuen Taten.
www.oemvv.at
Das Leben kann so leicht sein - wenn man ein paar Dinge im Umgang mit Kfz-Prüfstellen beachtet, kann im Falle eines Unfalles Wertminderung geltend gemacht werden - Rechtstipp, OCC Sammlungsversicherung, FIVA News, 100 Jahre MG und das Augustprgramm des Fahr(T)raums - immer aktuell, immer am Ball der ÖMVV Newsletter!
Bei den seit 2007 in Deutschland eingerichteten Umweltzonen gelten für Oldtimer-Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sowie 07er-Kennzeichen Ausnahmeregelungen. Gemäß dieser Regelungen gelten diese Ausnahmen auch für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Wir empfehlen ausländischen Oldtimerfahrern dies mit einer FIVA ID Card zu belegen, oder mit der roten §57a Plakette (Anmerk.:), allerdings sind die zuständigen Behörden hier sehr großzügig, so dass der Nachweis der 30 Jahre Altersgrenze genügt (Kopie der Zulassungsbescheinigung).Detaillierte Infos zu den Deutschen Umweltzonen hat der ADAC hier zusammengestellt:www.adac.de/verkehr/tanken-kra... auch die Übersicht der Plaketten für Fahrzeuge aus dem Auslandassets.adac.de/image/upload/v1... hier speziell auch den Hinweis für Oldtimer:"Freie Fahrt für Oldtimer : Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein „H“ (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes „07“ -er Kennzeichen führen, dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen auch ohne Plaketten befahren. Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen „H“ -Kennzeichens bzw. der roten „07“-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nicht akzeptiert werden unpassende Umbauten - ausgenommen „zeitgenössische“ Umbauten.Anmerk.: D.h. da die österreichische rote §57a Plakette als Äquivalent einer Kennzeichnung als "Historisches Fahrzeug" anzusehen ist, sollte diese auch zum Befahren von Umweltzonen gelten.Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern – siehe www.fiva.org. Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen."Im benachbarten Ausland (Benelux, Frankreich, Österreich, Schweiz sowie den östlichen Ländern) konnten die europäischen Oldtimer-Verbände Fahrteinschränkungen für Oldtimer jahrelang erfolgreich vermeiden, doch dies ist zunehmend nicht mehr der Fall. Leider sind diese Umweltzonen im europäischen Ausland zudem nicht einheitlich geregelt und leider gibt es daher auch keine einheitlichen Ausnahmeregelungen für Oldtimer-Fahrzeuge. Die Vorlage einer FIVA Identity Card ist unserer Erkenntnis nach keine Option, um in die entsprechenden ausländischen Umweltzone einfahren zu dürfen. Je nach Stadt oder Gemeinde gibt es aber Ausnahmen zum Beispiel für Touristen oder Hotelgäste. Eine Übersicht der aktuellen Regelungen finden Sie auf der Seite urbanaccessregulations.eu/. Hier sollte man sich vor eine Reise ins Ausland erst informieren, welche Einfahrtsregelungen bestehen und ob es Ausnahmen für Oldtimerfahrzeuge gibt. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerverbänden, streben wir einheitliche Ausnahmen an, aber aktuell ist dies nicht der Fall, so dass wir Ihnen die Recherche nicht ersparen können.“Quelle: ADAC
Nach den Oldtimertagen ist vor den Oltimertagen - 2024 finden die Oldtimertage am 27. - 28. April statt. Das WIFI bietet eine Kurs "Oldtimertechnik" an - eine gute Einführung ins Thema. 2024 findet die FIVA Generalversammlung in Wien statt und für Youngtimer interessant die FIVA Youngtimer Card. Immer informiert mit dem ÖMVV Newlsetter.
Versenden, versenden, versenden! Der Hintergrund für die monatlichen ÖMVV Newsletter ist alle unsere Mitglieder am Laufenden und informiert zu halten. Daher ersuchhen wir dringend diese auch an die einzelnen CLubmitglieder weiterzuleiten! Der FIVA Leitfaden für die verantwortungsvolle Nutzung historischer Fahrzeuge steht als Download auf der ÖMVV Website zur Verfügung und die Staatsmeisterschaft ist in vollem Gange - Zwischenergebnisse auf der ÖMVV Website.
RED BULL RING ENTFÜHRT FANS AUF MOTORSPORT-ZEITREISE 9. - 11. Juni 2023
Red Bull Ring Classics l Historischer Motorsport am Spielberg l Zehn sehenswerte Serien l Spektakuläre Rennwagen I Group C Supercup l BOSS GP l Legendäre Tourenwagen l Ausstellung ikonischer Formel-1-Autos
2023 ist wieder Zeit für eine Premiere am Spielberg und ein besonderes Angebot für die ÖMVV Mitgliedsclubs - ideal für eine gemeinsame Ausfahrt.
Das Red Bull Ring Classics entfesselt die Urgewalten historischer Motoren und lädt die Fans auf eine Zeitreise ein, die sie so schnell nicht vergessen werden. Der PS-Trip in die Motorsport-Geschichte reicht von den Anfängen des Rennsports bis in die Blütezeit legendärer Boliden, die für den puren Speed gezüchtet wurden – von Formel-1-Autos über Sportwagen und Langstreckenautos bis hin zu unvergesslichen Tourenwagen.
Was wird geboten: Zehn Rennserien in drei Tagen. Zutritt zu allen geöffneten Tribünen, Zutritt zum Fahrerlager und ein spezielles ÖMVV-Paket:
Der ÖMVV hat für die Mitgliedsclubs folgendes Paket geschnürt:
- Tageseintrittsticket für 1 Person
- Definierter Parkplatz für 1 Fahrzeug (ausschließlich für hist. Fahrzeuge)
- Goodie Bag
- Mittagsbuffet inkl. alkoholfreie AF-Getränke von 11:00 – 14:00
Spezialpreis für ÖMVV-Clubmitglieder: € 89 pro Person pro Tag
Buchungskontakt: events@bgsportpromotion.com
Auf zum Historic Racing am Red Bull Ring!
Von der ÖMMV-Forstinger Kooperation bis zum RED BULL CLASSICS ÖMVV-Paket für unsere Clubmitglieder reiht sich ein Höhepunkt an den anderen. Das FIVA WORLD EVENT 100 JAHRE TOURIST TROPHY - 10. bis 14. Mai 2023 - freut sich auf viele Besucher. Der April ÖMVV Newsletter -immer an den aktuellen News.
Wir freuen uns mit der FOSTINGER-ÖMVV-Partnerkarte für unsere Mitgliedsclubs wieder etwas Besonderes anbieten zu können.
Durch Vorlage der Forstinger–ÖMVV-Partnerkarte (Digital oder ausgedruckt) erhalten Sie in allen 86 Forstinger Filialen und 84 Fachwerkstätten in Österreich folgende Partner-Konditionen:
3% für Fahrzeuge, Anhänger, Car-Hi-Fi
5% für Restliche Warengruppen & KFZ-Dienstleistungen
7% für Chemie, Verschleißteile, Reifendienstleistungen
Die FORSTINGER-ÖMVV-Partnerkarte steht unter www.oemvv.at I Links&Downloads I Downloads oder gleich im Anhang zur Verfügung.
Einfach das pdf herunterladen und auf dem Handy speichern oder ausdrucken. Bei der Forstinger Kassa herzeigen und Prozente bekommen!
100 für die Zukunft ermöglicht es dem ÖMVV Jugendförderungsprogramme der Mitgliedsclubs zu unterstützen, bestes Beispiel "StarterMotor". Wie laut dürfen Oldies sein? Es gibt neue Preise ab 1.6. für die FIVA ID-CARD, Feuerlöscher mit coolem Design und vieles mehr im März Newsletter des ÖMVV.
¬ FIVA WORLD EVENT 100 JAHRE TOURIST TROPHY - 10. bis 14. Mai 2023
Tag genau zum 100-Jahr-Jubiläum veranstaltet der ÖMVC (Österreichischer Motor Veteranen Club) die Tourist-Trophy Gedenkrundfahrten im Rahmen des FIVA Motorcylce World Event 2023.
120 Teilnehmer aus 14 Ländern sind angemeldet. Das älteste Motorrad ist eine Douglas SJ aus dem Jahr 1912. Sogar aus Kanada und dem Iran haben sich Teilnehmer angesagt. Eine Gruppe von Bikern kommt mit ihen historischen Motorrädern auf Achse aus Griechenland.
Jeden Tag ist Start- und Ziel der Fahrten in Brunn am Gebirge.
Der Donnerstag steht im Zeichen der Semmering Runde: Start in Brunn am Gebirge ist um 9.00 Uhr in Brunn am Gebirge (Gemeindezentrum BRUNO), Rückkehr ab 16:50 Uhr.
Freitag geht es auf eine Winerwaldrunde und auf die Wiener Höhenstraße: Start wieder in Brunn um 9:00 Uhr, Rückkehr ab 16.15 Uhr.
Am Samstag ist taggenau das 100-Jahr-Jubiläum: Start wieder um 9:00 Uhr in Brunn und dann werden Teile der damalige Rennstrecke in Breitenfurt befahren. Rückkehr ab 16 Uhr.
Es sind tolle historische Motorräder zu bewundern - wir freuen uns auf viele Besucher.
Wer eine Veranstaltung organisiert, sollte sich über Haftungsfragen im Vorfeld Gedanken machen. Was tun, wenn die Paiere bei einem Scheunenfund fehlen - kann das Fahreug wieder auf die Straße kommen? Im Prinzip ja, wenn bestimmte Punkte berücksichtigt werden. Im Rahmen der Diskussion zur Zukunft der Mobilität sind "seltene Erden" in aller Munde - Wissenswertes dazu im Newsletter. Nicht vergessen die Oldtimertage 2023 finden am 29./30.4. statt - Lasst die Oldies in die freie Wildbahn.
Stimmung dreht gegen Technologiekahlschlag
Deutschland, Italien und Wissenschaftler wollen alternativen Technologien Chance geben - es scheint als erwachen vernünftige sachbezogene Kräfte und kehren zu einem technologieoffenen Ansatz zur Lösung zukünftiger Mobilität zurück.
Die eFuel Alliance Österreich freut sich über aktuelle Stellungnahmen der deutschen und italienischen Regierung gegen den Vorweg-Verzicht auf wichtige Technologien im Kampf gegen die Erderwärmung. Italien fordert ein Fenster von 10% für alternative Technologien, der deutsche Verkehrsminister fordert, dass die Grenzwerte auch mit eFuels erreicht werden können müssen.
„Es wird deutlich, dass die negativen Folgen des Technologiekahlschlags in der dem Beschluss zugrundliegenden Evaluation kleingeredet wurden. Nicht bewertet wurde das Schlittern von einer Abhängigkeit (Energie) in die andere (Rohstoffe). Das Klimaziel 2030 rückt in weite Ferne, wenn in einem Aufwaschen Hybride, Biosprit und eFuels verboten werden. Wir brauchen den vollständigen Instrumentenkasten, um das hochgesteckte Ziel (minus 55% bis 2030) zu erreichen“, sagt der eFuel-Alliance Geschäftsführer Stephan Schwarzer.
„Auch die Wissenschaft hat in den letzten Tagen immer eindringlicher vor dem Schuss ins eigene Knie gewarnt. Elektroautos emittieren unter Realbedingungen mehr CO2 als eFuel-betriebene Fahrzeuge: Der Strom kommt bei Stromknappheit vom jeweils schmutzigsten Kohlekraftwerk, der Großteil der Batteriezellen wird in China mittels Kohlestrom gefertigt. Von einem Rückzug aus Kohlestrom ist in China nicht die Rede, ständig kommen neue Kohlekraftwerke dazu, wie gestern neuerlich in den Medien berichtet wurde. Der österreichische Strommix hilft uns hier nicht, denn es wird für die Millionen E-Autos, die ans Stromnetz angeschlossen werden sollen, der Import aus den Nachbarländern ausgeweitet werden müssen“, argumentiert der Energieexperte.
„Keine Technologie soll ausgespart werden, wenn es darum geht Millionen Tonnen CO2-Emissionen einzusparen“, erklärt eFuel-Vorstandsvorsitzender Jürgen Roth. „Die eFuels stehen heute dort, wo die Photovoltaik im Jahr 2002 stand, sie brauchen die gleiche Förderung wie seinerzeit der Sonnenstrom. Aktuell fahren in Österreich nach vielen Jahren der Förderung rund 2% der Autos elektrisch. Bis 2030 bleiben sie ein Minderheitenprogramm und werden nicht substanziell zum 2030-Ziel beitragen. Jetzt die Notbremse zu ziehen ist besser erst als bei der Evaluierung 2026, denn der Zeitverlust ist bis 2030 nicht mehr aufzuholen“, so Jürgen Roth.
Quelle: eFuel Alliance Österreich
Die Oldtimertage rücken näher, die Schulung der technischen Bevollmächtigten zur Ausstellung der FIVA ID-CARD war ein voller Erfolg, die ÖBB Lehrlingsinitiative (ein Oldie wird restauriert) ist ein außergewöhnliches Projekt und Michael Böck erzählt uns wie er auf die Idee zu StarterMotor kam, u.a.
Das Jahr 2022 war ereignisreich - ein Dank alle Unterstützer, Mitglieder, Freunde und alles gute im neuen Jahr. Diese startet mit der FIVA ID-CARD Schulung und vielen Neuerungen im Verkehr.
ÖBB-Postbus-Lehrlinge verleihen Kugel-Porsche neuen Glanz Nach dem Puch 500 verhelfen nun insgesamt 13 junge Kollegen aus den Postbus-Werkstätten Linz, Steyr und Salzburg einem wahrhaft kultigen Fahrzeug vom Typ VW Käfer, Baujahr 1965 zu neuem Glanz.Fahrzeug wird in seine Einzelteile zerlegtMit dem Start der Restaurierungsarbeiten in der Postbus-Werkstätte Linz wird das Fahrzeug in einem ersten Schritt von den Lehrlingen komplett in seine Einzelteile zerlegt. Die weiteren Arbeitsabläufe folgen nach einem detailliert ausgearbeiteten Ablaufplan und sind von den Fachkräften von morgen innerhalb vorgesehener Zeitfenster eigenständig zu erledigen. In den nächsten Wochen werden die Karosserie, Türen, Achsen, Bremsen, der Motor, die Kupplung und das Getriebe sowie sämtliche Anbauteile unter Aufsicht und Anleitung der Lehrlingsausbilder bzw. Meister fachgerecht aufbereitet, originalgetreu restauriert und instandgesetzt. Im Frühjahr 2023, wenn alle Teile so weit sind, dass sie wieder zu einer Einheit zusammengebaut werden können, finden sich die Lehrlinge wieder in der Postbus-Werkstätte in Linz ein, wo auch der gemeinsame Zusammenbau der rollenden Ikone erfolgt.Innovative Ausbildungsprogramme sind Magnete für junge Menschen„Um als Arbeitgeber attraktiv zu sein und den Fachkräften für morgen etwas bieten zu können, ist Kreativität in der Ausbildung gefragt. Innovative Lehrlingsprojekte wirken dabei wie Magnete auf junge Menschen, die gerade auf der Suche nach einer attraktiven Ausbildung sind. Das konnten wir bereits mit dem Projekt „Puch 500“ im Westen Österreichs zeigen. Wir konnten so alle offenen Lehrstellen für 2022 besetzen“, sagt Postbus Vorstand Alfred Loidl. Aktuell werden 40 Lehrlinge gesucht. Aufgrund der großen Nachfrage geht das Projekt – mit Standortwechsel – nun in Verlängerung.„Mit solchen spezifischen Projekten wollen wir den jungen Menschen, die bei uns gerade eine technische Lehrausbildung absolvieren, ein fundiertes Fachwissen in Bezug auf eine komplette Fahrzeugzerlegung mit Bauteilinstandsetzung bis hin zum fertigen Ergebnis in Form eines komplett restaurierten Fahrzeuges näherbringen. Zudem ermöglichen wir den jungen Kollegen damit ein cooles, bundesländerübergreifendes Miteinander und Wertschätzung des Unternehmens gegenüber den jungen Menschen“, ergänzt Postbus-Regionalmanager Peter Schmolmüller, als Organisator des Projektes.Quelle: ÖBB Presse
Ein Kernthema in der Oldtimerszene ist die Nachwuchspflege. Hier hat die ÖBB in ihrer Lehrlingsausbildung ein tolles Projekt iniitiert. Vielleicht bleibt der Szene einer der jungen Lehrlinge erhalten.
ÖBB: Puch 500-Oldie erstrahlt für guten Zweck in neuem Glanz Planen, tüfteln, schrauben, spachteln und montieren lautete in den vergangenen Monaten das Motto in den ÖBB Postbus-Werkstätten in Wolfurt, Innsbruck und Zell am See. Allerdings nicht an großen Bussen, sondern an einem kleinen Oldtimer. Grund dafür war das erste bundesländerübergreifende Lehrlingsprojekt der ÖsterreichischenPostbus AG mit dem geschichtsträchtigen Namen „Puch 500“. Die Idee hatte dasÖBB Postbus Regionalmanagement West ins Leben gerufen: Die Lehrlinge aus den Werkstätten Zell am See, Innsbruck und Wolfurt haben unter der fachkundigen Anleitung ihrer Lehrlingsausbilder einenPuch 500 Oldtimer, Baujahr 1971 - im Volksmund liebevoll „Puch-Schammerl“ -, von Herbst 2021 bis Sommer 2022originalgetreu restauriert. Wichtig dabei war, dass jede Postbus-Werkstätte klar definierte Aufgaben innerhalb der vorgesehenen Zeitfenster eigenständig zu erledigen hatte, die von den Lehrlingen vor Ort Schritt für Schritt abgearbeitet wurden. Die restaurierten Einzelteile wurden schließlich im Sommer 2022 von den Lehrlingen gemeinsam in Innsbruck zu einem kompletten Fahrzeug zusammengesetzt. Erlös für Top-restaurierten Oldie kommt LICHT INS DUNKEL zugute Mittlerweile erstrahlt der Oldtimer für einen guten Zweck in neuem Glanz. Das Top-restaurierte historische Fahrzeug wurde in der ÖBB-Unternehmenszentrale am Hauptbahnhof in Wien symbolisch an LICHT INS DUNKEL-Geschäftsführer Mario Thaler und den LID-Verantwortlichen des ORF, Pius Strobl,übergeben. Die Freude über das Vorzeigeprojekt und das Schmuckstück für die Versteigerung war auf allen Seiten groß: ÖBB CEO Andreas Matthä:„Ich bin begeistert, was unsere Lehrlinge hier geschaffen haben. Die Arbeit an diesem nun wie neu glänzendenPuch500 zeigt mehr als deutlich, welch hohes Ausbildungsniveau den Lehrlingen beim ÖBB-Konzern geboten wird. Das setztnatürlich eineninteressierten und ambitionierten Nachwuchs voraus.Es zeigt aber auch, dass wir kreative und engagierte Führungskräfte haben, die die Lehrlingsausbildung spannend gestalten.Ganz besonders freut es mich, dass wir als langjähriger Partner von LICHT INS DUNKELzum runden Geburtstag mit diesem großartigen Schmuckstück Gutes tun können und jenen helfen, die wirklich Hilfe benötigen.” Pius Strobl, Hauptabteilungsleiter Corporate SocialResponsibility und damit ORF-Leiter LICHT INS DUNKEL: „Sich gemeinsam für etwas Großes einsetzen - dieses Lehrlingsprojekt zeigt auf bemerkenswerte Weise, was geschafft werden kann, wenn viele Kräfte gebündelt werden. Die Idee der Postbus AG ist beispielgebend und legt auch den Grundgedanken von LICHT INS DUNKEL dar – die Inklusion. Ich bedanke mich sehr herzlich für dieses Exponat und hoffe, dass eine große Spendensumme für Familien und Kinder in Not zusammenkommt, was wiederum eine Wertschätzung für die Arbeit der jungen Restauratoren darstellt.” Mario Thaler, Geschäftsführer von LICHT INS DUNKEL: “Ich finde, die Idee einen alten Puch 500 zu restaurieren und an LICHT INS DUNKEL für die Auktion zu übergeben, hat einen ganz besonderen Charme und verfolgt aus meiner Sicht mehrere Ziele.Einerseits zeigt das Projekt sehr anschaulich was Lehrlinge und eine gute Lehrausbildung alles können, die Restauration hat allen Beteiligten viel Freude gemacht und zu guter Letzt kommt der Versteigerungserlös Menschen mit Behinderung zugute.Ein wunderbares Projekt, ein wunderschöner ‘Oldtimer’ für den wir herzlich danke sagen.” Knifflige Aufgabe für die Lehrlinge Mit dem Projekt Lehrling Puch 500 wurden die jungen Postbus-Techniker: innen gleichermaßen gefördert wie gefordert. Ging es doch auch darum, dass sich die Lehrlinge in den einzelnen Postbus-Werkstätten untereinander so abstimmen, dass kein Leerlauf entsteht. Die Lehrlinge und ihre Ausbilder haben dies perfekt in die Praxis umgesetzt. Die rund 700 Arbeitsstunden, die insgesamt in dieses Projekt investiert wurden, haben sich jedenfalls für alle Beteiligten gelohnt. Im Herbst 2021haben die Lehrlinge in einer gemeinsamen Aktion in Innsbruck das Fahrzeug komplett in seine Einzelteile zerlegt. Die folgenden Arbeitsabläufe wurden nach einem genau ausgeklügelten Plan auf die einzelnen Werkstätten aufgeteilt. Karosserie, Türen, Hauben und Anbauteile wurden von der Postbus-Werkstätte in Innsbruck aufbereitet. Für die Achsen, Räder, Bremsen, Bremsleitung sowie den Kabelbaum zeichneten die Lehrlinge der Postbus-Werkstätte Zell am See verantwortlich. In der Postbus-Werkstätte Wolfurt kümmerten sich die Vorarlberger Lehrlingeum den Motor, die Kupplung sowie um das Getriebe. Im Frühjahr haben die Lehrlinge damit begonnen, die restaurierten Teile in der Postbus-Werkstätte Innsbruck wiederzusammenzubauen. Die letzten Handgriffe am frisch restaurierten Puch 500 Oldie erfolgten gemeinsam Anfang Juni 2022.Jetzt startet das rüstige Puch-Schammerl bei der Versteigerung im Rahmen von 50 Jahre ORF LICHT INS DUNKEL seine nächste Fahrt. Alle Beteiligten am Projekt „Puch 50“ wünschen sich möglichst viele Mitbieter:innen für den guten Zweck. Quelle: ÖBB Presse
eFuels im Praxistest. Nachdem der ADAC vor ein paar Tagen die positiven Testergebnisse von eFuels kommuniziert hat, zieht nun auch der ÖAMTC nach. Und was noch zu ergänzen ist: Mit eFuels ist man klimaneutal unterwegs, da genau jene Menge an CO2 im Verbrennungsprozess ausgestoßen wird, die bei der Herstellung verwendet wurde.E-Fuels © ÖAMTCE-Fuels und HVO mit großen Vorteilen bei Emissionen und ohne Nachteile im Betrieb! Der CO2-Ausstoß des Straßenverkehrs muss deutlich sinken, um die Klimaziele zu erreichen. Darüber besteht Konsens, über das "Wie" wird hingegen noch diskutiert. Für den ÖAMTC ist klar: Die Elektromobilität spielt dabei eine zentrale Rolle, mit ihr allein wird es sich allerdings nicht ausgehen. ÖAMTC-Cheftechniker Thomas Hametner "Wir plädieren daher – neben einer Vielzahl an begleitenden Maßnahmen – für den raschen und flächendeckenden Einsatz von alternativen Kraftstoffen für Verbrennungsmotoren. Der Vorteil: Die Bestandsflotte kann damit je nach Beimengungsgrad zum fossilen Kraftstoff CO2-ärmer bis nahezu CO2-neutral betrieben werden." Vielversprechende Testergebnisse Der ÖAMTC hat gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen biogene und synthetische Kraftstoffe auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Hametner fasst die Ergebnisse zusammen:"Beim Betrieb der Testfahrzeuge kam es unabhängig vom Baujahr zu keinerlei Problemen. Auch eine Erhöhung der Schadstoff-Emissionen wurde nicht gemessen." Beim Dieselersatz HVO war sogar das Gegenteil der Fall: Der Schadstoffausstoß ging im Test leicht zurück und durch die höhere Zündwilligkeit des Kraftstoffs verbesserte sich das Ansprechverhalten des Motors. Getestet wurde auf dem Laborprüfstand, um festzustellen, ob die Fahrzeuge auch ohne fossile Kraftstoffe die für die Zulassung maßgeblichen Vorgaben einhalten. Hier geht's zum Artikel und den Ergebnissen: LinkQuelle: ÖAMTC
Oldtimer und Umweltschutz - Im Jahre 1985 wurde der Oldtimer und Sportwagen Club Tullnerfeld (OSCT) von Enthusiasten der Oldtimerei gegründet und bereits 3 Jahre danach hatte er 100 Mitglieder. 1986 veranstaltete der OSCT den ersten Oldtimer-Flohmarkt in Tulln, welcher auf Grund der positiven Resonanz 1988 zur 1.Oldtimermesse Tulln aufstieg.Nun setzte der OSCT einen weiteren Schritt in der Clubgeschichte.Der OSCT (Oldtimer und Sportwagen Club Tullnerfeld) wurde für die Aktion "Sammelfahrt mit Baumspende" von der Klimaplattform des Landes Niederösterreich mit einem Ehrenpreis bedacht. Dieser wird nächste Woche im Rahmen einer Auszeichnungsfeier des Klimaprojekt-Wettbewerbs "TATEN statt WORTE" im NÖ Landhaus in St. Pölten vergeben.14.12.2022, Landessitzungssaal im Landesregierungsviertel - Forum Landtag (Haus 1B)Im Fokus dieser Aktion des OSCT stand einen Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels zu setzen. Wie verträgt sich Klimawandel und Oldtimer – Nachhaltig. Historische Fahrzeuge sind über 30 Jahre schon in Betrieb, so wurde für diese Zeit kein Neuwagen angeschafft und daher auch kein CO2 produziert. Der OSCT hat sich entschlossen einen Beitrag gegen CO2 zu leisten. Er veranstaltete eine Sammelfahrt um Bäume zu pflanzen.Für zehn Bäume wurde ein Platz gefunden und im Zuge einer eigenen Ausfahrt eingeweiht.Der OSCT will mit seiner ersten Baumspende zeigen, dass wir Verantwortung für die Zukunft übernehmen wollen und dies auch im Zuge unseres Hobbies umsetzen wollen. Die Planungen für die nächsten Baumsetzungen laufen schon. Der OSCT wird im besten Fall zum ersten CO2 neutralen Oldtimerclub Österreichs.Die Autos stehen in den Startlöchern, eine rege Beteiligung ist erwünscht.Infos unter: www.osct.atVeranstalter: OSCT - Oldtimer und Sportwagen Club Tullnerfeld (Mitglied des ÖMVV)
Die Generalversammlung des ÖMVV hat über den neuen Vorstand einen einstimmigen Beschluß gefasst, Karl Eder hat 25 Jahre im Sinne des Verbandes gearbeitet und steht jetzt als Beirät zur Verfügung. Das ÖMVV Leitbild, FIVA ID-Card, die neuen Messen 2023, und weitere Infos