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  • Leitfaden Eintragung "historisch"

    Die Eintragung „historisch“ erfolgt durch die jeweilige zuständigen Landesprüfstellen, wo das Fahrzeug vorgeführt werden muss und auf Originalität und Erhaltungszustand geprüft wird. Dazu kann auch ein Gutachten eines Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge verlangt werden.Sollte auch eine Einzelgenehmigung (z.B. bei Import) notwendig sein, muss das Fahrzeug in der zentralen Genehmigungsdatenbank (ZGD) durch das zuständige Finanzamt freigeschaltet werden, erst dann kann eine Zulassung erfolgen.Für "historische Fahrzeuge" ist derzeit keine NoVA zu entrichten.In einer Zulassungsstelle erfolgt der Eintrag „historisch“ in den Zulassungsschein. Historische Fahrzeuge erhalten ein rotes Pickerl mit der Aufschrift „HISTORISCHES FAHRZEUG – HISTORIC VEHICLE“.Ein Informations-Blatt steht als Download im pdf-Format zur Verfügung.

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  • Leitfaden Zulassung historischer Fahrzeuge

    Wer einen Oldie in Östereich zulassen möchte und dies ohne größere Probleme durchziehen will, muss vorallem schauen, dass die wichtigsten Unterlagen und Dokumente vorhanden sind. Grundsätzlich ist der Prozess nicht anders als bei jedem anderen Fahrzeug. Bei jeder Zulassungsstelle kann dies durchgeführt werden. Die Kosten bewegen sich um die 200 Euro. Details finden sich im pdf "Leitfaden Zulassung historischer Karftfahrzeuge". Download auch unter www.oemvv.at

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  • Fragen und Antworten zur roten §57a Plakette für historische Fahrzeuge

    Nach wie vor kursieren eine Menge an Fehlinformationen zum Eintrag "historisch" in die Fahrzeugdokumente im Rahmen einer "historischen Typisierung". Die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen wurden schon oft kommuniziert. Hier nun eine Fragensammlung mit den entsprechenden Antworten zum Thema "rotes Oldtimerpickerl". Eine Downloadmöglichkeit gibt es unter www.oldtimerfakten.at.

    Frequently asked questions

    Was ist die Genehmigung als historisches Fahrzeug? In die Fahrzeugpapiere (Typenschein oder Einzelgenehmigung) wird die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ eingetragen. Auf diese Eintragung beziehen sich alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen.

    Was sind die Grundvoraussetzungen für eine "historische" Typisierung? Das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein, in einem originalen guten Zustand (Zustandsnoten 1-3), nicht für den täglichen Gebrauch und in der approbierten Liste des BMVIT als erhaltungswürdig eingetragen sein (www.khmoe.at).

    Warum soll ich das machen? Verschiedene gesetzliche Maßnahmen – weltweit – werden es zukünftig immer schwieriger machen, mit „normalen“ Gebrauchtwagen diese Vorgaben zu erfüllen. Im LKW-Bereich sind schon derzeit Ausnahmen von den IG-L Fahrverboten an die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ gebunden. In D haben Fahrzeuge mit H-Kennzeichen praktisch bei allen Fahrbeschränkungen Ausnahmen.

    Wer ist dafür zuständig? Für die Änderung der Dokumente ist die Prüfstelle der Landesregierung zuständig (in jenem Bundesland, wo das Fahrzeug zugelassen ist, bzw. der BesitzerIn den Hauptwohnsitz hat)

    Welches Fahrzeug erfüllt die Bedingungen - Warum keine automatische Umstellung? Das Fahrzeug muss mind. 30 Jahre alt sein, sich in einem originalgetreuen Zustand befinden, bzw. Veränderungen „historisch korrekt“ sein, nicht für den täglichen Gebrauch. Weiters muss das Fahrzeugmodell in der approbierten Liste des BMVIT als erhaltungswürdig eingetragen sein oder werden (www.khmoe.at). Das wird vor der Eintragung überprüft.

    Wie weiß ich ob mein Fahrzeug in der approbierten Liste eingetragen ist? Auf der Website des KHMÖ gibt es eine Fahrzeugsuche oder man fragt unter office@khmoe.at einfach nach. Ist ein Fahrzeugmodell nicht eingetragen, kann der Aufnahmeprozess auch über die Website gestartet werden. Zur Bestätigung eines Eintrages gibt es eine Bestätigungsurkunde (€ 75,- zzgl. Versand und Ust)

    Wie funktioniert das Eintragen – negative Überprüfung – wie weiter? Grundsätzlich ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Prüfstelle der Landesregierung erforderlich. Ergibt die Überprüfung Mängel die eine Eintragung „historisches Fahrzeug ausschließen“ so wird ein Mängelbefund ausgestellt. Anhand dessen die beanstandeten Mängel behoben bzw. die erforderlichen Unterlagen besorgt werden können.

    Was kostet es? Je nach Fahrzeugart und Art der Dokumente, bzw. Unterlagen beträgt die Gebühr ca. 40,- bis 60,- Euro (Oktober 2017)

    Was ändert sich für mich? Fahrtbeschränkung von 120 Tagen für Kraftwagen (PKW, LKW, Zugmaschinen etc.) und 60 Tagen für Krafträder (Motorräder, Motorfahrräder, Motordreiräder), erforderliche Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) bzw. das Prüfintervall §57a von 2 Jahren. Vorlage des Typenscheins bzw. die Einzelgenehmigung Zukünftig bei der §57a Überprüfung „historisch“.

    Inhalt Fahrtenbuch? Das Fahrtenbuch muss „zuordenbar“ sein (Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, Kennzeichen), es darf nicht manipulierbar sein (lose Blätter, bzw. Seiten nicht nummeriert), es sind die Tage an denen gefahren wird vor Antritt der Fahrt aufzuzeichnen bzw. durchzunummerieren, sowie der km-Stand bzw. die gefahrenen Kilometer und die Fahrtstrecke zu dokumentieren.

    Vorteile? Ausnahmen bei bestimmten gesetzlichen Bestimmungen (z.B. IG-Luft), Prüfintervall bei der § 57a Überprüfung 2 Jahre, Dokumentation des Kulturgutes „Historisches Fahrzeug“ nach außen.

    Wie wird das historische Fahrzeug gekennzeichnet – gilt das auch im Ausland? Die Kennzeichnung erfolgt über eine rot-weiße § 57 a Plakette „Historisches Fahrzeug“. In Ländern mit einschlägigen Bestimmungen wird dies grundsätzlich anerkannt, es ist jedoch bei Auslandsreisen zu empfehlen, dies an den jeweiligen Zielorten zu hinterfragen.

    Wechselkennzeichen möglich? Man kann „historische Fahrzeuge“ weiterhin mit „normal“ zugelassenen Fahrzeugen auf ein Wechselkennzeichen zusammenmelden.

    Schwarze Nummerntafel, verliert man diese? Beim Eintrag „historisch“ ändert sich nichts an der grundsätzlichen Zulassung des Fahrzeuges, d.h. es ändert sich weder das Kennzeichen, noch ist der Umstieg auf eine „neue“ Nummerntafel notwendig

    Nachträgliche Veränderungen Überprüfung der Genehmigungskonformität bei § 57a? Bei historischen Fahrzeugen wird zukünftig auch überprüft, ob das Fahrzeug mit der Genehmigung (als historisches Fahrzeug) übereinstimmt, damit sollen nachträgliche Umbauten erkannt werden. Hier geht es primär um „offensichtliche“ Veränderungen.

    Besitzwechsel? Die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ ist auf das Fahrzeug bezogen und ändert sich nicht bei Besitzwechsel

    Zusammenhang mit FIVA ID-Card und ÖMVV-Registrierung? Die gesetzliche definierte Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ hat keinen Zusammenhang mit einer FIVA ID-Card oder einer alten ÖMVV-Registrierung. In der FIVA ID-Card wird aber auf Veränderungen gegenüber dem Originalzustand hingewiesen, die auch für das „historische Fahrzeug“ relevant sein können.

    Was wird mit dem weißen Pickerl? Dieses bleibt für Fahrzeuge die nicht „historisch“ eingetragen sind, diese werden quasi als Normalfahrzeuge gesehen.

    Warum haben wir keine speziellen Kennzeichen (H-Kennzeichen, bzw. 07-Kennz.)? Weil dann kein Wechselkennzeichen mehr möglich wäre.

    Wenn Wien eine Umweltzone wird, darf ich dann mit dem historischen Fahrzeug einfahren? Nach derzeitiger Gesetzeslage (Landesverordnung) ja.

    Muss ich auch bei Fahrten im Ausland ein Fahrtenbuch führen? Ja – die Fahrtage gelten auch für Fahrten im Ausland.

    Kann die Fahrtbeschränkung von den 120/60 Tagen abweichen bzw. zusätzlich eigegrenzt werden? Die 120/60 Tage Regelung ist im KFG verankert. Zukünftige gesetzliche Änderungen sind aus heutiger Sicht nicht abschätzbar.

    Wie wird das Fahrtenbuch kontrolliert? Im Zuge der § 57a Überprüfung oder auch durch die Behörde.

    Bleibt der originale Typenschein bzw. Einzelgenehmigung erhalten? Die originalen Dokumente bleiben erhalten, es wird ein Zusatzblatt eingeheftet.

    Was besagt der Eintrag in die „Liste der historischen Fahrzeuge“? Der Eintrag sagt nur aus, dass die betreffende Fahrzeugtype als historisch anerkannt werden kann, nichts aber über den historisch korrekten Zustand des betreffenden Fahrzeuges.

    Welche Vorteile habe ich bei der § 57a Überprüfung – außer den 2 Jahren? Für „historische“ Fahrzeuge aber auch grundsätzlich gelten jene Werte (Abgas, Bremswerte), die für das jeweilige Erstzulassungsdatum bzw. den damaligen Bauvorschriften zulässig waren, es ist aber kein Freibrief für einen schlechten technischen Zustand.

    Kann die Einhaltung der Fahrtbeschränkung auch anders als mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden? In Bezug auf die Neuregelung in der 35.KFG Novelle gilt folgendes: Bei historischen Fahrzeugen ist die Einhaltung der zeitlichen Beschränkungen gemäß § 34 Abs. 4 anhand der vorgelegten fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen zu kontrollieren.

  • Warum wird die historische Typisierung von Oldtimern immer wichtiger?

    Mit der historischen Typisierung ist die klare Abgrenzung zwischen Kulturgut und altem Fahrzeug gegeben - klar, für alle sichtbar und prägnant. Dies hat sich auch schon bis zur UNESCO durchgesprochen. Die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens), der Weltverband aller nationalen Verbände für historische Fahrzeuge, hat mittlerweile Beraterstatus, wenn es sich um Fragen zur Erhaltung und Pflege der Geschichte der Mobilität dreht.

    Aber warum sollte man seinen Oldie historisch typisieren?

    Das „Gütesiegel“ für den Oldie ist der Eintrag „historisch“ in den Fahrzeugpapieren! Nur mit dem „roten Pickerl“ besteht die Möglichkeit für Ausnahmen bei Fahrverboten. Und wir haben mit dem Filter der approbierten Liste, der Fahrtage-Beschränkung (120 Tage PKW, 60 Tage Motorrad) sowie der qualitativen Originalitätskriterien für diese Ausnahmen eine solide Begründung.

    In Österreich müssen historisch typisierte Fahrzeuge (rote Prüfplakette "Historisches Fahrzeug") nur alle zwei Jahre zur §57a Überprüfung. Mit dem "roten Pickerl" wird auch der Status als historisches Fahrzeug und damit Kulturgut kommuniziert.

    Aktuell sind historische Fahrzeuge von IG-Luft Fahrbeschränkungen ausgenommen. In den meisten Landesverordnungen ist dies so festgehalten. Derzeit gibt es in Österreich solche Fahrbeschränkungen für LKW - historische LKW sind damit ausgenommen. Der IG-Luft "Hunderter" auf Autobahnen ist damit allerdings nicht gemeint, Geschwindigkeitsbeschränkungen sind selbstverständlich einzuhalten.

    Wie bekommt man eine historische Typisierung und was sind die Rahmenbedingungen?

    Voraussetzungen:

    - Das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein

    - Nicht zum täglichen Gebrauch

    - In erhaltungswürdigem Zustand (Zustandsnote 1-3)

    - Sowie in der Liste „Historische Fahrzeuge“ eingetragen sein (eine Bestätigung dafür bzw. die Information gibt es unter www.khmoe.at)

    Für „historische“ Fahrzeuge gilt:

    - Fahrbeschränkung für Kraftfahrzeuge von 120 Tagen p.a., für Krafträder 60 Tage p.a.

    - Führung von fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen

    - Seit 1.1. 2018 gibt es die rote §57a Plakette für „historische“ Fahrzeuge

    - Bei der § 57a Überprüfung sind die Fahrzeugdokumente vorzulegen (z.B. Einzelgenehmigung, Typenschein) und die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen

    - „Historisch“ gelassene Fahrzeuge müssen nur alle 2 Jahre zur §57a Überprüfung

    Der Eintrag „historisch“ ist bei der zuständigen Landesprüfstelle zu erlangen - siehe www.khmoe.at

    Sollte eine Bestätigungsurkunde zum Eintrag des Fahrzeuges in der Approbierten Liste benötigt werden oder eine Vor-Bestätigung bei Fahrzuegen, die noch nicht eingetragen sind, sind diese unter www.khmoe.at zum Preis von € 75,- zzgl. Versand und Ust erhätlich.

    Die Empfehlung für BesitzerInnen historischer Fahrzeuge lautet daher besser früher als zu spät sein/ihr Fahrzeug historisch typisieren.

  • eFuel alliance Österreich - Synthetische Kraftstoffe für Oldtimer

    Kurzstatement zum Thema eFuels für Oldtimer im Rahmen der eFuel alliance Österreich Beiratssitzung 2022.
    eFuels sind ein wichtiger Beitrag zu einer klimaneutralen Mobilität in der Zukunft - auch klassische Fahrzeuge können damit betrieben werden.
    Video-Link: youtu.be/04TJ_VVJwl8

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  • "Verbrenner-Aus ist irrational"

    Christian Schamburek. Der Oldtimer-Experte wirbt für synthetische Kraftstoffe und Technologieoffenheit, statt den Fokus nur auf Elektroautos zu richten.Quelle: Kurier, 30. Juli 2022, von Thomas Pressberger„Es ist unbestritten, dass der Mensch die Umwelt beeinflusst und sie seit der industriellen Revolution massiv schädigt“, sagt der Generalsekretär des Kuratoriums Historische Mobilität in Österreich, Christian Schamburek. Doch es würden oft Teilbereiche oder kleine Ausschnitte eines Gesamtproblems herausgenommen, wie bei dem Bestreben der EU nach einem Verbot von Neuzulassungen von Autos mit Verbrenner-Motoren ab 2035. „Nicht die Technologie ist das Problem, sondern dass etwas verbrannt wird, und zwar Treibstoffe fossilen Ursprungs“, sagt Schamburek. Dadurch würde CO2 entstehen, genausowie beim Hausbrand, wenn Holz im Kamin verbrannt werde. Hausbrand gelte laut EU als klimaneutral, weil das Holz zuvor das CO2 gebunden habe. Würde man Verbrenner-Motoren mit synthetischen Kraftstoffen betreiben, für deren Erzeugung ebenfalls CO2 gebunden und nachher wieder ausgestoßen werde, wäre das ebenfalls klimaneutral.Verantwortungslos„Es ist irrational, eine Technologie zu verbieten, durch die ein Motor klimaneutral betrieben werden kann“, sagt Schamburek. Es sei seines Wissens nach überhaupt das erste Mal, dass von der Politik eine Technologierichtung vorgegeben werde. Keiner könne aber heute sagen, wie sich eine Technologie in zehn oder 15 Jahren weiterentwickeln werde, weshalb ein Verbot verantwortungslos sei. Das Kuratorium fordert daher Technologieoffenheit, statt reinen Fokus auf Elektromobilität. „Es wird Bereiche geben, in denen batteriebetriebene Fahrzeuge Sinn ergeben, es wird aber auch Bereiche geben, in denen synthetische Kraftstoffe Sinn ergeben“, sagt Schamburek. Letzteres sei zum Beispiel bei Flugzeugen oder beim Schiffs- und Schwerverkehr der Fall. Das CO2-Thema sei kein europaweites, sondern ein globales. „Es ist schön, wenn wir vorangehen, aber wenn andere Regionen, wie Asien oder Afrika, nicht nachziehen, alles zu elektrifizieren, dann nutzt es halt nix“, so Schamburek.Die Oldtimer-Branche dagegen tangiert die Diskussion um das Verbrenner-Aus kaum, bleibt sie doch davon weitgehen unbetroffen. Ab 2035 dürfen laut jetzigem Stand nur keine Autos mit Verbrenner-Motoren neu zugelassen werden, bereits zugelassene dürften weiter an und abgemeldet werden. Schamburek glaubt nicht, dass der Sprit oder synthetische Kraftstoffe sich durch die Hinwendung zu mehr E-Mobilität verteuern werden. Die großen Ölkonzerne produzieren für den Weltmarkt, nicht nur für Europa, und dort werde noch lange mit Verbrennern gefahren werden, glaubt der Experte.Eine große Umweltbelastung sind Oldtimer nicht. Nur 0,2 Prozent aller in Österreich gefahrenen Straßenkilometer würden auf diese entfallen, erinnert Schamburek. Das Kulturgut Oldtimer weiter auf der Straße zu halten und die Geschichte der Mobilität „erfahrbar“ zu machen, sei also absolut wünschenswert. Und sollte der Sprit doch noch teurer werden, dann könnte man sich das bei den wenig gefahrenen Kilometern wahrscheinlich immer noch leisten.Fachleute gesuchtDie großen Themen der Oldtimer-Szene sind abseits der aktuellen Debatte die Umwelt, gesellschaftliche Veränderungen und Nachwuchsprobleme. Letzteres betrifft sowohl die Seite der Professionisten – wie Mechaniker, Sattler, Karosseriespengler – aber auch Fahrer. Das Interesse junger Leute für Oldtimer hat in den vergangenen Jahren allerdings wieder zugenommen. Wollten 2017 noch 17 Prozent einen Oldtimer ihr Eigen nennen, so waren es 2022 bereits 30 Prozent. Auch bei Messen, wie jüngst der Tullner Oldtimermesse, habe es einen großen Andrang, auch von jüngerenInteressenten, gegeben. Wenig Neues gibt es an der Preis-Front. „Die Preise steigen nicht, seit drei bis vier Jahren stagnieren sie.kurier.at/wirtschaft/verbrenne...

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  • Hohe Sympathiewerte für Oldtimer

    Schon 2017 in der ersten Studie "Oldtimer in Österreich - sozioökonomische Faktoren historischer Fahrzeuge" ((c) Christian Schamburek, Telemark Marketing), zeigten sich hohe Sympathiewerte für historische Fahrzeuge. Rund 400 Personen (repräsentativ für die österreichische Gesamtbevölkerung) wurden in der Studie zu verschiedenen Faktoren zum Thema Oldtimer befragt.Praktisch alle positiv besetzten Aussagen konnten Zustimmungswerte um die 80 bis 90 Prozent erreichen ("trifft voll zu" und "trifft eher zu" wurden addiert).2020 wurde diese Representativbefragung wiederholt um allfällige Veräanderungen aufzuzeigen. Es zeigte sich, dass die Zustimmung auf diesem hohen Niveau stabil geblieben ist.- Oldtimer sind mir sympathisch: 92%- Oldtimer sind Kulturgut und sollten erhalten bleiben: 95%- Ich freue mich, wenn ich einen Oldtimer sehe: 92%- Oldtimer sollten auch in Zukunft auf unseren Straßen zu sehen sein: 89%- Ich interessiere mich für das Thema Oldtimer/ historische Fahrzeuge: 61%- Ich würde gerne einen Oldtimer/ ein historisches Fahrzeug besitzen: 56%2022 wird die gesamte Studie nun aktualisiert. Die ersten Ergebnisse der Representativbefragung zeigen erneut ein sehr hohes Niveau an Sympathiewerten für Oldtimer in der österreichischen Bevölkerung. Detailergebnisse folgen im Frühherbst 2022.Download der Studienergebnisse 2017 und 2020 unter www.oemvv.atFragen zum Thema an Mag. Christian Schamburek schamburek@oemvv.at

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  • eFuels haben breite Unterstützung in der Bevölkerung

    Verbrenner mit synthetischem Kraftstoff haben breite Unterstützung in der Bevölkerung. Die renommierte forsa Politik- und Sozialforschung GmbH hat im Auftrag vom UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. eine repräsentative Befragung zum Thema „eFuels“ durchgeführt. Eine zentrale Erkenntnis: Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland möchte eFuels tanken. Vor die Wahl zwischen einem Elektroauto und einem mit eFuels betriebenem Diesel- oder Benzinauto gestellt, entscheiden sich 60 Prozent für den Verbrenner mit synthetischem Kraftstoff (Link zur Quelle).

  • Einbeziehung klimaneutraler Treibstoffe in CO2-Regulierung für Pkw

    Österreichische eFuels-Alliance begrüßt beabsichtigte Einbeziehung klimaneutraler Treibstoffe in CO2-Regulierung für Pkw.Der EU-Ministerrat hat in den vergangenen Tagen neben dem CO2 Grenzwert Null für Pkw auch ermöglicht, dass es auch nach 2035 erlaubt bleibt, Neuwagen zuzulassen, die mit klimaneutralen Treibstoffen fahren. Dazu muss die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen.Das EU-Parlament hat in mehreren Beschlüssen den eFuels eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung des Energiesystems zuerkannt. In den Ergebnissen sind Vorschläge der eFuel-Alliance enthalten.Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments hat am 13.07. wichtige Weichen für die Energiewende in der EU gestellt. Bei der Abstimmung über die Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED), einem Kernstück des Fit-for-55-Klimapakets, stimmte der Ausschuss für einen Anteil von 45% erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in Europa bis 2030, wobei erneuerbarer Wasserstoff und klimaneutrale synthetische Kraftstoffe (also auch eFuels), eine prominente Rolle spielen sollen."Einfacher wäre gewesen gleich das im Tisch liegende Modell des früheren deutschen Wirtschaftsministeriums zu beschließen", stellt der österr. eFuel Präsident Jürgen Roth fest."Im Nest liegen 2 Eier, die zu bebrüten sind, und beide Kücken sind zu füttern, der Gesetzgeber ist gut beraten, beide Technologien E-Mobilität und eFuels als Wege zum gleichen Ziel zu fördern", fordert Jürgen Roth."Wir verdanken der deutschen Regierung, dass das Aus der eFuels gestern nicht beschlossen wurde, nun muss es in der Kommission endlich zu einem ganzheitlichen strategischen Ansatz kommen der die Potenziale beider Optionen vereint. Auf ein Pferd allein zu setzen geht oft schief, Verlorene Zeit kann später nicht mehr aufgeholt werden", so Jürgen Roth abschließend.Quelle: efuel alliance, www.efuel-alliance.at

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  • FIVA Youngtimer ID-Card

    Auch der weltweite Verband für Oldtimer und Youngtimer FIVA (Fedération internationale vehicules anciens) hat die Zeichen der Zeit erkannt und eine eigene FIVA Youngtimer-Card ins Leben gerufen. Damit werden Youngtimer mit Potential und Erhaltungswürdigkeit registriert. Sie ist quasi eine Vorstufe zur eigentlichen FIVA ID-Card.

    Einen Youngtimer kennzeichnet:
    - zwischen 20 und 29 Jahre alt
    - in gutem originalem Zustand
    - in der Regel nur Freizeitnutzung
    - bei Erreichen des 30. Lebensjahres Antrag auf eine FIVA ID-Card möglich

    Die Ausstellung der FIVA Youngtimer Card erfolgt grundsätzlich im gleichen Verfahren wie für die eigentliche FIVA ID-Card (ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren möglich). In Österreich ist der ÖMVV als „nationale Autorität der FIVA“ berechtigt, die FIVA ID Cards auszustellen.

    FIVA ID-Card

    Zur Erlangung sind mit Hilfe eines Fragebogens wesentliche Fahrzeugdaten zu dokumentieren, Farbbilder anzufertigen und die Daten sowie der Zustand durch einen technischen Bevollmächtigten des ÖMVV zu bestätigen. Die FIVA-ID Card ist dann 10 Jahre gültig, wobei im Falle von Änderungen eine neue ID Card notwendig wird.

    Die FIVA-ID-Card dient nur zur Identifizierung; sie ist keine Garantie für die Echtheit des Fahrzeugs und darf nicht für kommerzielle Zwecke oder als Nachweis für die Geschichte des Fahrzeugs verwendet werden.

    Die Daten der Fahrzeuge werden in einer verschlüsselten und gut geschützten Datenbank gespeichert. Außerdem wird jedem Fahrzeug eine FIVA-Zulassungsnummer (FRN) zugeteilt, die aus den individuellen Parametern des Fahrzeugs generiert wird und für das Fahrzeug während seiner gesamten Lebensdauer einmalig ist. Neben der Berechtigung zur Teilnahme an internationalen FIVA-Veranstaltungen ist dadurch auch ein besserer Schutz vor betrügerischen Aktivitäten gegeben.

    Der Fahrzeugbesitzer erhält eine gedruckte FIVA-ID-Card, die die wichtigsten Fahrzeugdaten und zur Identifikation ein Farbfoto enthält, sowie einen Aufkleber für die Frontscheibe.

    Weitere Informationen unter www.oemvv.at oder Email an fiva-id-card@oemvv.at

  • e-Fuels - was ist das

    e-Fuels sind in aller Munde wenn es um die Zukunft der Verbrennungsmotoren geht - lesen Sie dazu die aktuelle Information, um was es eigentlich geht.

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  • Positionspapier des KHMÖ

    finden Sie hier das Positionspapier (Deklaration) des Kuratoriums historische Mobilität in Österreich (KHMÖ) zur aktuellen Situation und der Zukunft der historischen Kraftfahrzeuge.

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  • Scheunenfund genehmigen

    ab sofort ist bei der Einzelgenehmigung von "Scheunenfunden" zusätzlich zur eidesstattlichen Erklärung eine "Zustimmungserklärung" der Bezirkshauptmannschaft (Wohnsitz des Besitzers) erforderlich.

    Diese Regelung betrifft alle Fahrzeuge wo die vorherigen Besitzverhältnisse unklar sind (also z.B. aus Teilen zusammengebaut wurden).

    Bei einem Kauf in einer Auktion oder bei einem Händler mit entsprechender Rechnung ist es nicht notwendig.

  • FIVA Leitfaden

    für eine verantwortungsbewusste Nutzung historischer Fahrzeuge auf den Straßen von heute zum Download:

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