Scheunenfund genehmigen

ab sofort ist bei der Einzelgenehmigung von "Scheunenfunden" zusätzlich zur eidesstattlichen Erklärung eine "Zustimmungserklärung" der Bezirkshauptmannschaft (Wohnsitz des Besitzers) erforderlich.

Diese Regelung betrifft alle Fahrzeuge wo die vorherigen Besitzverhältnisse unklar sind (also z.B. aus Teilen zusammengebaut wurden).

Bei einem Kauf in einer Auktion oder bei einem Händler mit entsprechender Rechnung ist es nicht notwendig.


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