Warum wird die historische Typisierung von Oldtimern immer wichtiger?

Mit der historischen Typisierung ist die klare Abgrenzung zwischen Kulturgut und altem Fahrzeug gegeben - klar, für alle sichtbar und prägnant. Dies hat sich auch schon bis zur UNESCO durchgesprochen. Die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens), der Weltverband aller nationalen Verbände für historische Fahrzeuge, hat mittlerweile Beraterstatus, wenn es sich um Fragen zur Erhaltung und Pflege der Geschichte der Mobilität dreht.

Aber warum sollte man seinen Oldie historisch typisieren?

Das „Gütesiegel“ für den Oldie ist der Eintrag „historisch“ in den Fahrzeugpapieren! Nur mit dem „roten Pickerl“ besteht die Möglichkeit für Ausnahmen bei Fahrverboten. Und wir haben mit dem Filter der approbierten Liste, der Fahrtage-Beschränkung (120 Tage PKW, 60 Tage Motorrad) sowie der qualitativen Originalitätskriterien für diese Ausnahmen eine solide Begründung.

In Österreich müssen historisch typisierte Fahrzeuge (rote Prüfplakette "Historisches Fahrzeug") nur alle zwei Jahre zur §57a Überprüfung. Mit dem "roten Pickerl" wird auch der Status als historisches Fahrzeug und damit Kulturgut kommuniziert.

Aktuell sind historische Fahrzeuge von IG-Luft Fahrbeschränkungen ausgenommen. In den meisten Landesverordnungen ist dies so festgehalten. Derzeit gibt es in Österreich solche Fahrbeschränkungen für LKW - historische LKW sind damit ausgenommen. Der IG-Luft "Hunderter" auf Autobahnen ist damit allerdings nicht gemeint, Geschwindigkeitsbeschränkungen sind selbstverständlich einzuhalten.

Wie bekommt man eine historische Typisierung und was sind die Rahmenbedingungen?

Voraussetzungen:

- Das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein

- Nicht zum täglichen Gebrauch

- In erhaltungswürdigem Zustand (Zustandsnote 1-3)

- Sowie in der Liste „Historische Fahrzeuge“ eingetragen sein (eine Bestätigung dafür bzw. die Information gibt es unter www.khmoe.at)

Für „historische“ Fahrzeuge gilt:

- Fahrbeschränkung für Kraftfahrzeuge von 120 Tagen p.a., für Krafträder 60 Tage p.a.

- Führung von fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen

- Seit 1.1. 2018 gibt es die rote §57a Plakette für „historische“ Fahrzeuge

- Bei der § 57a Überprüfung sind die Fahrzeugdokumente vorzulegen (z.B. Einzelgenehmigung, Typenschein) und die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen

- „Historisch“ gelassene Fahrzeuge müssen nur alle 2 Jahre zur §57a Überprüfung

Der Eintrag „historisch“ ist bei der zuständigen Landesprüfstelle zu erlangen - siehe www.khmoe.at

Sollte eine Bestätigungsurkunde zum Eintrag des Fahrzeuges in der Approbierten Liste benötigt werden oder eine Vor-Bestätigung bei Fahrzuegen, die noch nicht eingetragen sind, sind diese unter www.khmoe.at zum Preis von € 75,- zzgl. Versand und Ust erhätlich.

Die Empfehlung für BesitzerInnen historischer Fahrzeuge lautet daher besser früher als zu spät sein/ihr Fahrzeug historisch typisieren.


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