Leitfaden Eintragung "historisch"

Die Eintragung „historisch“ erfolgt durch die jeweilige zuständigen Landesprüfstellen, wo das Fahrzeug vorgeführt werden muss und auf Originalität und Erhaltungszustand geprüft wird. Dazu kann auch ein Gutachten eines Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge verlangt werden.

Sollte auch eine Einzelgenehmigung (z.B. bei Import) notwendig sein, muss das Fahrzeug in der zentralen Genehmigungsdatenbank (ZGD) durch das zuständige Finanzamt freigeschaltet werden, erst dann kann eine Zulassung erfolgen.
Für "historische Fahrzeuge" ist derzeit keine NoVA zu entrichten.

In einer Zulassungsstelle erfolgt der Eintrag „historisch“ in den Zulassungsschein. Historische Fahrzeuge erhalten ein rotes Pickerl mit der Aufschrift „HISTORISCHES FAHRZEUG – HISTORIC VEHICLE“.

Ein Informations-Blatt steht als Download im pdf-Format zur Verfügung.

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