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  • Historischer Durchbruch für eFuels im Europäischen Parlament

    Synthetische Energieträger werden im Erneuerbaren-Gesetz Eckpfeiler eines klimafreundlichen Energiesystems

    Die neue Erneuerbare Energien Richtlinie der Europäischen Union wird Mindestquoten für erneuerbare Energieträger nicht biologischen Ursprungs („RFNBOs“) vorgeben. Dazu zählen Wasserstoff und Wasserstoffderivate, weil die Wasserstofferzeugung auf Strom aus erneuerbaren Quellen basiert („eFuels“). Durch die Verwendung von CO2 aus der Atmosphäre lassen sich eFuels klimaneutral herstellen.

    Damit folgt das europäische Gesetz sektoralen Rechtsakten, die vor dem Sommer eFuel-Vorgaben für die Luftfahrt und die Schifffahrt festgelegt haben.

    „Die Beschlüsse des Parlaments sind genau jene Initialzündung für den Markthochlauf hochwertiger Energieträger, auf die die Wirtschaft lange gewartet hat. Investoren standen schon lange Gewehr bei Fuß, nun steht dem Hochfahren der Produktion nichts mehr im Wege,“ begrüßt eFuel-Alliance-Vorstand Jürgen Roth den politischen Durchbruch. „Es war höchste Zeit, beim Gasgeben nicht darauf zu vergessen, die Handbremsen zu lösen.“

    „Unsere innovativen Energieträger basieren auf Sonnen- und Windstrom, der von Chile bis Australien in immensen Mengen darauf wartet, geerntet zu werden. Strom hat ein gravierendes Manko, er ist nicht speicherbar, und dieses Manko wird mit der Speicherung und Veredelung des grünen Stroms in lager- und transportfähigen eFuels überwunden“, erläutert Roth den Mehrwert der eFuels. In Europa wird die Erzeugung von Wasserstoff zB mit Strom aus Wasserkraftwerken und Offshore-Windfarmen Fahrt aufnehmen, auch hier hat das Europäische Parlament die Weichen richtig gestellt.

    „Es wäre unsinnig gewesen, eFuels nur für Flugzeuge und Schiffe vorzusehen, da dort der internationale Wettbewerbs- und damit Kostendruck am größten ist. Machen alle Sektoren mit, sinken die eFuel-Preis rasch und Fluglinien und Reeder, die klimaneutral unterwegs sind, werden nicht mehr benachteiligt. Ziel der Strategie muss es sein, dass die Wirtschaft die Mindestquoten freiwillig übertrifft, weil eFuels nicht mehr teurer als konventionelle Treibstoffe sind“, argumentiert der Energieexperte.

    Für das Europäische Unions sind eFuels auch deshalb so attraktiv, weil sie in vielen Regionen der Welt hergestellt werden können und so die Abhängigkeit von einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region verringern. Europa wird auch in Zukunft nicht in der Lage sein, den eigenen Energiebedarf selbst zu decken, daher muss sensibel darauf geachtet werden, dass die Herkunftsländer ausreichend diversifiziert sind. Nur so kann verhindert werden, dass Lieferstopps als politische Waffe eingesetzt werden.

    Energieminister müssen jetzt mitziehen

    Die breite Mehrheit von 418 Prostimmen zu 109 Gegenstimmen bei 111 Enthaltungen für den von der österreichischen Abgeordneten Barbara Thaler mitgestalteten Bericht des Industrieausschusses gibt dem Europäischen Parlament in den Verhandlungen mit dem Energieministerrat zur Finalisierung des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes ein starkes Gewicht. Hier darf es nicht mehr zu Verwässerungen kommen. „Dem Parlament ist dafür zu danken, dass es dem Rechtsakt eine entscheidende Wende gegeben hat“, so Jürgen Roth.

    „Gestern war ein historischer Tag für die eFuels - ihre Anerkennung als notwendiger Baustein eines nachhaltigen Energiesystems ist ein großer Erfolg für den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit. Ohne sie wären die 2030-Klimaziele im Verkehr in immer weitere Ferne gerückt. Die derzeitigen Knappheiten bei Ölprodukten unterstreichen, dass eFuels als neue Versorgungsquellen dazu beitragen, die Energieversorgung zu stabilisieren“, so der österreichische eFuel-Alliance-Chef Jürgen Roth abschließend.

    Quelle: efuel alliance, www.efuel-alliance.at/

  • Zwischenstand ÖMVV Staatsmeisterschaft 2022

    Vor dem letzten Bewerb der ÖMVV Staatsmeisterschaft 2022 am Sonntag den 2.10.2022 im Rahmen der "Historiale" sind die derzeit Führenden:

    Bis 1949: Jura Markus
    Beifahrer bis 1949:Pham Truc

    1950 – 1970:Schraut Josef
    Beifahrerin 1950 – 1970: Schraut Herta

    1971 – 1992: Zimmermann Klaus
    Beifahrerin 1971 – 1992: Bacher Angelika

    Die Ergebnisse finden Sie im pdf als Download.

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  • Oldtimer-Fahrtenbuch

    Wenn ein klassisches Fahrzeug "historisch" typisiert ist, sind gem. § 34 Abs. 4 KFG fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen.

    Was ist darunter zu verstehen?

    Diese Aufzeichnungen müssen dem Fahrzeug eindeutig zuordenbar und dürfen nicht manipulierbar sein.

    Im Erlass GZ. BMVIT-190.500/0002-II/ST4/2006 vom 2. 5. 2006 ist unter Z 2.3 geregelt, in welcher Form die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen gem. § 34 Abs. 4 KFG zu führen sind:

    „Die Eintragung in das Fahrtenbuch ist so zu führen, dass die jeweilige Fahrt bereits vor deren Antritt ausgefüllt sein muss. Diese Eintragungen müssen das Datum, den Zweck der Fahrt und den Startort enthalten. Nachträglich ist das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen. Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und den Straßenaufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen."

    In der Sitzung des Beirats für historische Fahrzeuge im BMVIT am 7.11.2018 wurde beschlossen, dass künftig bei Führung der fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen folgende Angaben zu machen sind:

    - Datum der Fahrt
    - Standort am Start und Kilometerstand bei Fahrtantritt
    - Standort am Ende der Fahrt sowie Kilometerstand am Fahrtende

    Das Protokoll dieser Sitzung (GZ. BMVIT-185.340/0014-IV/ST5/2019) hat erlassartigen Charakter, ein gesonderter Erlass ist somit nicht vorgesehen.

    Das Fahrtenbuch ist drei Jahre ab der letzten Eintragung aufzubewahren (§ 34 Abs. 4 KFG) und die Einhaltung der zeitlichen Fahrbeschränkungen ist anhand des Fahrtenbuches bei der wiederkehrenden Begutachtung zu kontrollieren (§ 57a Abs. 1 KFG).

    Fahrtenbücher, die den Anforderungen des Bundesministeriums entsprechen können beim ÖMVV gegen eine Versandkostengebühr von Mitglieds-Clubs des ÖMVV für deren Mitglieder zu Mindestmengen von 10 Stück bestellt werden (info@oemvv.at)

  • Leitfaden Eintragung "historisch"

    Die Eintragung „historisch“ erfolgt durch die jeweilige zuständigen Landesprüfstellen, wo das Fahrzeug vorgeführt werden muss und auf Originalität und Erhaltungszustand geprüft wird. Dazu kann auch ein Gutachten eines Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge verlangt werden.Sollte auch eine Einzelgenehmigung (z.B. bei Import) notwendig sein, muss das Fahrzeug in der zentralen Genehmigungsdatenbank (ZGD) durch das zuständige Finanzamt freigeschaltet werden, erst dann kann eine Zulassung erfolgen.Für "historische Fahrzeuge" ist derzeit keine NoVA zu entrichten.In einer Zulassungsstelle erfolgt der Eintrag „historisch“ in den Zulassungsschein. Historische Fahrzeuge erhalten ein rotes Pickerl mit der Aufschrift „HISTORISCHES FAHRZEUG – HISTORIC VEHICLE“.Ein Informations-Blatt steht als Download im pdf-Format zur Verfügung.

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  • Leitfaden Zulassung historischer Fahrzeuge

    Wer einen Oldie in Östereich zulassen möchte und dies ohne größere Probleme durchziehen will, muss vorallem schauen, dass die wichtigsten Unterlagen und Dokumente vorhanden sind. Grundsätzlich ist der Prozess nicht anders als bei jedem anderen Fahrzeug. Bei jeder Zulassungsstelle kann dies durchgeführt werden. Die Kosten bewegen sich um die 200 Euro. Details finden sich im pdf "Leitfaden Zulassung historischer Karftfahrzeuge". Download auch unter www.oemvv.at

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  • Zwischenstand ÖMVV Staatsmeisterschaft 2022

    Und wieder ist ein Wochenende mit interessanten Veranstaltungen vorübergegangen. Noch zwei Läufe sind entscheidend für die Ergebnisse zur Staatsmeisterschaft 2022 in den verschiedenen Kategorien. Die Führenden in den Kategorien sind aktuell: Fahrer bis 1949: Markus JuraBeifahrer bis 1949: Pham TrucFahrer 1950-1970: Dr. Eva PaltenBeifahrer 1950-1970: Mag. Richard HollinekFahrer 1971-1992: Klaus ZimmermannBeifahrer 1971-1992: Angelika Bacher

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Oktober 2024

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