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  • Fake-News zum Thema "Verschrottung von Oldtimern"

    Seit letzter Woche, kursieren in Social Media Kanälen „Schreckensmeldungen“ zum Thema Verschrottung von historischen Fahrzeugen. Der Hintergrund zu diesen "Fake-News" ist politisch motivierte Panikmache.

    Untenstehend einige sachbezogene Fakten aus einer Pressemeldung und Quellen auf EU-Ebene.

    „Aktuell kursieren im Netz einige absurde Berichte, häufig basierend auf einem Beitrag auf „freiewelt.net“, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um die Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen zu können. Zu diesen Aussagen hat sich der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller heute im Rahmen nachfolgender Pressemitteilung geäußert.

    PM: Vermeintliche EU-Anordnung zur Oldtimerverschrottung ist politisch motivierte Fake-News (Meldung von MdB Carsten Müller)

    Berlin, 1. Dezember 2023. Zu den im Netz kursierenden absurden Berichten, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um Oldtimer verschrotten zu können, erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:



    „Die gegenwärtig im Netz kursierenden absurden Berichte, über eine drohende europäische Anordnung zur Verschrottung von Oldtimern sind schlichtweg falsche und unzutreffende Fake-News. Das Gegenteil ist im Entwurf zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie der Fall. Das in den Fake-News-Beiträgen absichtlich grobe Entstellen der Inhalte des europäischen Papiers basiert auf der rein politisch motivierten Panikmache des Verfassers, der der Ehemann der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bundestagfraktion ist. Es wird gezielt Stimmung gegen die EU gemacht. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren bei der Diskussion zum Thema im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag anwesend, beteiligten sich aber inhaltlich nicht.



    Tatsache ist, die Europäische Union handelt exakt gegenteilig zu den haltlosen Behauptungen in den Beiträgen. Die Verfasser des Verordnungsentwurfs klammerten bewusst Oldtimer aus dem Anwendungsbereich aus, indem sie historische Fahrzeuge im Kapitel 1, Artikel 2, Nr. 2d explizit in die Ausnahmen aufgenommen haben. Richtig ist auch, die Oldtimerszene bringt sich von Beginn konstruktiv in die Erarbeitung des Vorschlags ein, denn die Definition historischer Fahrzeuge ist im Verordnungsentwurf noch zu eng gefasst. Zu überarbeiten sind etwa auch Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltende bürokratische Hürden. Aber daran arbeiten wir weiter gemeinsam und abgestimmt auf nationaler und europäischer Ebene und so lange die Debatten zum Vorschlag in den europäischen Gremien geführt werden. Das wird auch im kommenden Kalenderjahr der Fall sein. Niemand muss die Verschrottung seines Liebhaberfahrzeugs auf Grundlage der noch final zu gestaltenden Verordnung befürchten.“

    Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2023 den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG“ [COM (2023) 451 final] veröffentlicht. Die Überarbeitung der Verordnung zielt darauf ab, die Ressourcen zu schonen und die Rohstoffe der Automobilindustrie effizienter zu nutzen. Die Wiederverwertung von Fahrzeugen soll nachhaltig verbessert werden. Historische Fahrzeuge sind von der Verordnung ausgenommen.“

    Wir haben uns mit dem Thema im Oldtimer-Weltverband FIVA intensiv befasst, da es bereits in der Vergangenheit mit der bestehenden ELV Richtlinie vereinzelt zu problematischen Auslegungen in den Mitgliedstaaten der EU kam.

    Es gibt auch eine öffentliche Anhörung der EU Kommission, siehe hierzu auch die nachfolgenden Stellungnahmen:
    ec.europa.eu/info/law/better-r...

    ec.europa.eu/info/law/better-r...

  • StarterMotor auf der Classic Expo in Salzburg

    Der MVCS unterstützt StarterMotor bei der Classic Expo
    Im Rahmen der Classic Expo vom 20.10.23 bis 22.10.23 in Salzburg gab es wieder eine StarterMotor Veranstaltung. Organisiert wurde die Veranstaltung diesmal durch den MVCS (Motor Veteranen Club Salzburg). Gerhard Feichtinger als Präsident und sein Team an Helfern haben den Beirat für Jugendangelegenheiten des ÖMVV Michael Böck das gesamte Wochenende hoch motiviert unterstützt.

    Es gab reges Interesse am Stand des StarterMotor/ÖMVV an unserem Konzept. So wurden auch weitere Clubs angesprochen dieses Veranstaltungsformat zu übernehmen und ebenfalls Projektnachmittage für Schulklassen zu organisieren.

    Auch von Seiten der Jugend waren wieder viele interessiert einen Oldie selbst zu pilotieren. Es ist wichtig junge Menschen an unser Hobby heranzuführen.

    Michael Böck gab dabei an vier Terminen im Rahmen der Messe wieder jungen Enthusiasten im Alter von 17 bis 25 Jahren die Gelegenheit mit seinem MGB selbst am Lenkrad eine Runde um die Messehallen zu fahren. Die Begeisterung war wie immer riesengroß und motiviert zu neuen Taten.

    www.oemvv.at

  • ÖMVV Newsletter Juli 2023

    Das Leben kann so leicht sein - wenn man ein paar Dinge im Umgang mit Kfz-Prüfstellen beachtet, kann im Falle eines Unfalles Wertminderung geltend gemacht werden - Rechtstipp, OCC Sammlungsversicherung, FIVA News, 100 Jahre MG und das Augustprgramm des Fahr(T)raums - immer aktuell, immer am Ball der ÖMVV Newsletter!

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  • Wenn einer eine Reise tut...was gilt nun in deutschen Umweltzonen?

    Bei den seit 2007 in Deutschland eingerichteten Umweltzonen gelten für Oldtimer-Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sowie 07er-Kennzeichen Ausnahmeregelungen. Gemäß dieser Regelungen gelten diese Ausnahmen auch für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Wir empfehlen ausländischen Oldtimerfahrern dies mit einer FIVA ID Card zu belegen, oder mit der roten §57a Plakette (Anmerk.:), allerdings sind die zuständigen Behörden hier sehr großzügig, so dass der Nachweis der 30 Jahre Altersgrenze genügt (Kopie der Zulassungsbescheinigung).Detaillierte Infos zu den Deutschen Umweltzonen hat der ADAC hier zusammengestellt:www.adac.de/verkehr/tanken-kra... auch die Übersicht der Plaketten für Fahrzeuge aus dem Auslandassets.adac.de/image/upload/v1... hier speziell auch den Hinweis für Oldtimer:"Freie Fahrt für Oldtimer : Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein „H“ (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes „07“ -er Kennzeichen führen, dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen auch ohne Plaketten befahren. Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen „H“ -Kennzeichens bzw. der roten „07“-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nicht akzeptiert werden unpassende Umbauten - ausgenommen „zeitgenössische“ Umbauten.Anmerk.: D.h. da die österreichische rote §57a Plakette als Äquivalent einer Kennzeichnung als "Historisches Fahrzeug" anzusehen ist, sollte diese auch zum Befahren von Umweltzonen gelten.Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern – siehe www.fiva.org. Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen."Im benachbarten Ausland (Benelux, Frankreich, Österreich, Schweiz sowie den östlichen Ländern) konnten die europäischen Oldtimer-Verbände Fahrteinschränkungen für Oldtimer jahrelang erfolgreich vermeiden, doch dies ist zunehmend nicht mehr der Fall. Leider sind diese Umweltzonen im europäischen Ausland zudem nicht einheitlich geregelt und leider gibt es daher auch keine einheitlichen Ausnahmeregelungen für Oldtimer-Fahrzeuge. Die Vorlage einer FIVA Identity Card ist unserer Erkenntnis nach keine Option, um in die entsprechenden ausländischen Umweltzone einfahren zu dürfen. Je nach Stadt oder Gemeinde gibt es aber Ausnahmen zum Beispiel für Touristen oder Hotelgäste. Eine Übersicht der aktuellen Regelungen finden Sie auf der Seite urbanaccessregulations.eu/. Hier sollte man sich vor eine Reise ins Ausland erst informieren, welche Einfahrtsregelungen bestehen und ob es Ausnahmen für Oldtimerfahrzeuge gibt. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerverbänden, streben wir einheitliche Ausnahmen an, aber aktuell ist dies nicht der Fall, so dass wir Ihnen die Recherche nicht ersparen können.“Quelle: ADAC

  • ÖMVV Newsletter Juni 2023

    Nach den Oldtimertagen ist vor den Oltimertagen - 2024 finden die Oldtimertage am 27. - 28. April statt. Das WIFI bietet eine Kurs "Oldtimertechnik" an - eine gute Einführung ins Thema. 2024 findet die FIVA Generalversammlung in Wien statt und für Youngtimer interessant die FIVA Youngtimer Card. Immer informiert mit dem ÖMVV Newlsetter.

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  • ÖMVV Newsletter Mai 2023

    Versenden, versenden, versenden! Der Hintergrund für die monatlichen ÖMVV Newsletter ist alle unsere Mitglieder am Laufenden und informiert zu halten. Daher ersuchhen wir dringend diese auch an die einzelnen CLubmitglieder weiterzuleiten! Der FIVA Leitfaden für die verantwortungsvolle Nutzung historischer Fahrzeuge steht als Download auf der ÖMVV Website zur Verfügung und die Staatsmeisterschaft ist in vollem Gange - Zwischenergebnisse auf der ÖMVV Website.

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