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  • FIVA Newsletter März 2024

    Liebe Mitglieder und Liebhaber historischer Fahrzeuge,
    Wir freuen uns, Ihnen diesen aktuellen Bericht der jüngsten FIVA Aktivitäten zukommen zu lassen, der stets unserer Mission folgt, das automobile Erbe der Welt zu schützen, zu erhalten und zu fördern.
    In diesem Jahr verteilen wir zusätzlich zum Newsletter auch das FIA-FIM-FIVA-Manifest und die Gesetzesaktualisierungen vom Januar und Februar.


    Link Newsletter: inboxguru.s3.amazonaws.com/001...

    Link: FIA-FIM-FIVA Manifest: fiva.org/download/fia-fim-fiva...

    Link: Legislation update 01/2024: fiva.org/download/fiva-eppa-eu...

    Link: Legislation update 02/2024: fiva.org/download/fiva-eppa-eu...









  • ÖBB-Postbus-Lehrlinge bringen BMW Isetta auf Vordermann

    Es gibt mehrere Wege, im eigenen Unternehmen für die besten Fachkräfte von morgen zu sorgen. ÖBB Postbus geht in der Lehrlingsausbildung neue Wege und bietet Nachwuchskräften aus der Steiermark und Kärnten ein spannendes Lehrlingsprojekt. 14 Lehrlinge restaurieren unter Anleitung ihrer Lehrlingsausbilder eine BMW Isetta 300, Erstzulassung 1959, und lassen das Kultfahrzeug in seinem ursprünglichen Glanz neu erstrahlen.

    Die Lehrlingsausbildung bei den ÖBB hat eine lange Tradition. Mit über 2.100 Lehrlingen ist das größte Mobilitätsunternehmen Österreichs auch der größte Ausbildungsbetrieb im technischen Bereich. ÖBB Postbus setzt bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs die Schraube an und initiiert Bildungsmaßnahmen mit nachhaltigem Lernerfolg. Damit wird jungen Menschen verdeutlicht, wie kreativ und interessant Ausbildung sein kann, um die Fachkräfte von morgen für ihren Ausbildungsweg zu begeistern. Im Rahmen eines kreativen Lehrlingsprojektes verhelfen insgesamt 13 junge Kolleg:innen aus den Postbus-Werkstätten Graz, Stainach und Klagenfurt und Spittal/Drau einem wahrhaft kultigen Fahrzeug vom Typ BMW Isetta, Erstzulassung 1959, zu neuem Glanz.

    Innovative Ausbildungsprogramme sind Magnete für junge Menschen

    „In die Ausbildung zu investieren heißt für uns nachhaltig in die Zukunft zu investieren und damit den Unternehmenserfolg zu sichern“, sagt Postbus Vorstand Alfred Loidl und bekräftigt weiter: „Unternehmen werden langfristig nur jene Fachkräfte haben, die es auch selbst ausbildet.“ Postbus initiierte mit dem Projekt BMW Isetta bereits das dritte Projekt in seiner Art, das in der Lehrlingsausbildung neue Maßstäbe setzt, was sich als erfolgreich und nutzbringend auf unterschiedlichen Ebenen darstellt. Dieser neue und attraktive Ausbildungsweg wurde für Postbus nicht nur bei der Suche nach Fachkräften für morgen zum Zündschlüssel. Auch für die Sicherstellung eines verlässlichen regionalen Linienbusbetriebes sind derartige Vorhaben und Initiativen zukunftsweisend.

    „In der Steiermark haben wir den Öffentlichen Verkehr in den letzten Jahren massiv ausgebaut. Um den Anforderungen auch in Zukunft gerecht zu werden braucht es aber neben einem guten Angebot auch hervorragend ausgebildete Fachkräfte. Gerade jetzt ist es wichtig mit innovativen Ideen voranzugehen und junge Menschen für diese so wichtige Arbeit zu begeistern. Ich wünsche allen Lehrlingen viel Spaß und vor allem unfallfreies Arbeiten. Mein Dank gilt allen Verantwortlichen, die für die Umsetzung dieses tollen Projektes sorgen“, sagt Verkehrsreferent und Landeshauptmann-Stv. Anton Lang.

    Lehrlingsprojekt mit internationalem FIVA-Culture-Award ausgezeichnet

    Die Restauration von Oldtimern in die Ausbildung von Fachkräften zu integrieren, machte auch in internationalen Fachkreisen auf sich Aufmerksam. Das Lehrlingsprojekt ÖBB Postbus wurde mit dem FIVA-Culture- Award ausgezeichnet. Der Österreichische Motor-Veteranen-Verband hat gemeinsam mit ÖBB Postbus dieses Leuchtturmprojekt im Rahmen des FIVA-Culture- Awards für die Kategorie Ausbildung/Training/Kommunikation eingereicht. FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) hat das Ziel, weltweite Initiativen, die sich dem Schutz, der Erhaltung und der Förderung historischer Fahrzeuge widmet, auszuzeichnen. Acht Projekte aus der ganzen Welt wurden eingereicht. Der in den Fachkreisen begehrte Preis wurde heute an Postbus überreicht.

    „Der Österreichische Motor Veteranen Verband (ÖMVV) ist seit vielen Jahren bestrebt das historische Kulturgut jungen Menschen näher zu bringen. Bei diesem Projekt ist es gelungen alte Technik kennen zu lernen und die Begeisterung für Oldtimer zu wecken. Dieses Projekt soll Vorbild für viele andere Betriebe in Österreich sein“, sagt ÖMVV Präsident Robert Krickl.

    „Das Lehrlingsprojekt ist ein leuchtendes Beispiel für unternehmerische Verantwortung und zukunftsorientiertes Denken und hat Vorbildcharakter für Vereine und Unternehmen gleichermaßen. Der Erfolg des Projekts ist ein Aufruf zur Nachahmung solcher Initiativen, um eine bessere Zukunft für die nächste Generation historischer Fahrzeuge zu gewährleisten“, bekräftigt FIVA Vizepräsidentin Nataša Grom Jerina.

    Fahrzeug in seine Einzelteile zerlegt

    Mit dem Start der Restaurierungsarbeiten in der Postbus-Werkstätte Graz wurde das Fahrzeug bereits in einem ersten Schritt von den Lehrlingen komplett in seine Einzelteile zerlegt. Die weiteren Arbeitsabläufe folgen nach einem detailliert ausgearbeiteten Ablaufplan und sind von den Fachkräften von morgen innerhalb vorgesehener Zeitfenster eigenständig zu erledigen. In den nächsten Wochen werden die Karosserie, Türen, Achsen, Bremsen, der Motor, die Kupplung und das Getriebe sowie sämtliche Anbauteile unter Aufsicht und Anleitung der Lehrlingsausbilder bzw. Meister fachgerecht aufbereitet, originalgetreu restauriert und instandgesetzt. Wenn alle Teile so weit sind, dass sie wieder zu einer Einheit zusammengebaut werden können, finden sich die Lehrlinge wieder in der Postbus-Werkstätte in Graz ein, wo auch der gemeinsame Zusammenbau des Fahrzeuges erfolgt.

    Quelle: ÖBB Postbus AG

  • FIVA -ID-CARD Schulung 2024

    Am 2.3.2024 fand die ÖMVV-Schulung der technischen Bevollmächtigen zur Ausstellung von FIVA ID-Cards im Hotel Steinberger in Altlengbach statt. Mit über 70 Teilnehmern, vor Ort und via Zoom, war die Schulung 2024 so gut besucht wie noch nie. Das Kulturgut Oldtimer ist nach wie vor aktuell. Danke an alle Teilnehmer und an den Vorstand des Österreichischen Motor-Veteranen-Verbandes sowie Karl Eder und Michaela Riedl als Verantwortliche für die Ausstellung von FIVA ID-CARDs www.oemvv.at

  • ÖMVV Newsletter Februar 2024

    50 Jahre ÖMVV, im unermüdlichen Einsatz für die Interessen aller Besitzer von historischen Fahrzeugen - Gratulation! Achtung, Änderungen im Kfz-Haftpflicht-Versicherungsgesetz. Die Forstinger Partnerkarte ist nach wie vor gültig. Wir freuen uns schon auf die Oldtimertage 2024 - www.oldtimertage.at. Sicherheit für Ihre Fahrzeugsammlung mit OCC. MotionExpo in Graz - 8. bis 10 März 2024, Veranstaltungsvorschau CLASSIC CARS & BIKES - vom 5. bis 7. April 2024 und Fahr(T)raum März 2024.

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  • 50-jähriges Jubiläum des ÖMVV

    2024 feiert der Österreichische Motor-Veteranen-Verband sein 50-jähriges Jubiläum. 1974 wurde der Verband gegründet. Erster Präsident war Dr. Herbert von Schoeller. Zu diesem Zeitpunkt trat der ÖMVV auch dem internationalen Weltverband der FIVA bei. Seit 2015 leitet KR Robert Krickl die Geschicke des Verbandes. Seit der Gründung setzt sich der ÖMVV als Interessenvertretung aller Oldtimerbesitzer unermüdlich dafür ein, dass die Geschichte der Mobilität als rollendes Kulturgut auf Österreichs Straßen erhalten bleibt. Der ÖMVV ist die nationale FIVA-Autorität für Österreich (www.fiva.org), stimmberechtigtes Mitglied im Beirat für historische Kraftfahrzeuge beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und Mitglied des Kuratorium Historische Mobilität Österreich (KHMÖ).

    Einige markante Punkte in der Geschichte des ÖMVV waren:
    1974 Gründung des ÖMVV durch ÖMVC, OÖMVC, MVCS und MVC Südost Präsident: Dr. Herbert von Schoeller
    Aufnahme in die FIVA
    1975 Präsident Dr. Helmut Krackowizer
    1976 Präsident Willy Treul
    1987 Präsident Fred B. Myer, Öffnung des ÖMVV für Neubeitritte
    1992 Einführung des ÖMVV-Registers
    1994 ÖMVV-Jahrbuch
    1996 Definition "historisches Fahrzeug" im KFG, ÖMVV stimmberechtigtes Mitglied im Beirat im BMVIT
    1997 Präsident Gert Dubois
    1999 Präsident Maximilian Hölzl
    2002 Aktion "100 für die Zukunft" - für EU-Aktivitäten der FIVA
    2003 Präsident Ing. Johannes Rath
    2004 30 Jahre ÖMVV - Festveranstaltung im Museumsqaurtier Wien
    2007 § 57a Überprüfung auf 2 Jahre für alle historischen Fahrzeuge, Gemeinsames Positionspapier "Oldtimer und Umweltschutz"
    2008 Ausnahmen für historische LKW von IG-L Fahrverboten
    2009 Neuordnung FIVA ID-Card und Register, Stellungnahme im parlamentarischen Begutachtungsverfahren zum IG-Luft
    2010 Intensive Kontakte auf Bundes- und Länderebene in Sachen "Umweltzonen" (IG-Luft)
    2017 Präsident Komm.Rat Ing. Robert Krickl, Gründungsmitglied des KHMÖ (Kuratorium historische Mobilität Österreich), Studie "Oldtimer in Österreich - Einstellungen und soziökonomische Bedeutung" (Mag. Christian Schamburek,BA I MMag Robert Sobotka, MBA)
    2018 Rote §57a Plakette "Historsches Fahrzeug"
    2020 Repräsentativ Befragung "Einstellung zu historischen Fahrzeugen"
    2022 "Oldtimer in Österreich 2022 - Einstellungen und soziökonomische Bedeutung" (Mag. Christian Schamburek,BA I MMag Robert Sobotka, MBA), Neuausrichtung der ÖMVV Staatsmeisterschaft
    2023 Positionspapier "Historische Fahrzeuge in Österreich" und Positionspapier "eFuels"
    FIVA Culture Award 2023 (gem. mit Postbus AG "Lehrlingsprojekt Puch 500", Besetzung von 3 FIVA Kommissionen durch österreichische Vertreter (VP Wolfgang Eckel "Legislative Commission" [seit 2012], Mag. Michaela Riedl "Technical Commission, Mag. Christian Schamburek, BA "Culture & Youth Commission")
    2024 50-jähriges Jubiläum ÖMVV, FIVA Generalversammlung in Österreich

  • ÖMVV Newsletter Jänner 2024

    Aus gegebenem anlass haben wir uns gemeinsam mit Dr. Lippitsch die Tücken im Rahmen der Verwendung von Bildmaterial näher angesehen. Im ÖMVV-Tipp geht es um den "Verkauf über Wrackbörsen". Der Béla Barényi Award 2023 des AMV war eine gelungene Veranstaltung im Oldtimermuseum Heldenberg. Dieter Quester war der strahlende Gewinner der diesjährigen Auszeichnung. Die Oldtimermesse in Tulln wird wieder ein Anlaufpunkt der Oldtimerfreunde im Mai. Der ÖMVV ist gemeinsam mit dem ÖMVC und AVCA vor Ort. Wir freuen uns auf regen Besuch. Wer Köassiker richtig versichern möchte ist bei OCC gut aufgehoben.

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  • ÖMVV Newsletter Dezember 2023

    Das Jahr 2023 war ein gutes Oldtimer-Jahr. Es galt einige Herausforderungen zu stemmen, aber im Großen und Ganzen ist die Szene stabil. Viele Teilnehmer, auch junge Menschen, nahmen an den vielen Veranstaltungen teil. Zum Thema "Verschrottung" kursieren viele Fake-News, wir klären auf. Von Hoots gibt es einen Batteriewächter, der leere Batterien in die Vergangenheit verbannt. 14 Veranstaltungen wird es 2024 im Rahmen der ÖMVV Staatsmeisterschaft geben. Auf ein schöne Oldtimer-Jahr 2024!

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  • Rechtstipp - Verwendung von Bildmaterial

    Ein schönes Lichtbild ist bei Oldtimerfahrzeugen und –teilen nicht nur gerne gesehen, sondern durchaus zielführend, wenn es um unternehmerische Belange geht. In diesem Zusammenhang ergeben sich viele rechtliche Fragen, etwa welche Lichtbilder darf ich wo verwenden und welche rechtlichen Konsequenzen hat die unerlaubte Verwendung.
    Vorab ist zu sagen, dass die Gerichtsverfahen international, also nicht nur in Österreich, an Bedeutung stark zugenommen haben. Abmahnungen von deutschen Anwaltskanzleien, etwa für Interessensvertretungen (Fotografen und Lichtbildprofessionisten) sind häufig. Zunächst ist also immer die Frage zu klären, ob österreichisches oder deutsches (internationales) Recht anwendbar und in welchem Land der Erfolgsort gelegen ist; dabei kommt es darauf an, für welches Publikum das verwendete Bildmaterial ausgerichtet ist.
    Danach ist regelmäßig die Frage zu klären, in welchem Medium das Lichtbildmaterial verwendet wird. Daraus ergibt sich der Umfang rechtlicher Ansprüche, wie ua Unterlassungs- oder Schadenersatzforderungen.
    Häufig sind Schadenersatzansprüche auf Grundlage der Lizenzanalogie. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verwender des Bildmaterials überhaupt um eine vertragliche Lizenz angesucht hätte oder zur Zahlung einer angemessenen Vergütung bereit gewesen wäre. Die Höhe der Schadenersatzansprüche richtet sich grundsätzlich danach, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verwender der Lichtbilder vorgenommenen Nutzungshandlungen vereinbart hätten.
    Bei Lichtbildern von (Teilen oder) Fahrzeugen muss also geprüft werden, für welches Publikum und in welchem Umkreis (länderüberschreitend) das Bildmaterial Verwendung gefunden hat. Bei einer Internetnutzung über ein soziales Medium wird auch auf die Zahl der Follower (dauerhaft) abgestellt.
    Um zu einer Bezugsgröße für die Höhe der Lizenzgebühr zu gelangen, kann bei professionellen Lichtbildanbietern (auch auf deren Homepage) geprüft werden, was für vergleichbare Lichtbilder bei einer zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Nutzung veranschlagt wird. Die unbegrenzte Nutzung von Lichtbildern ist wesentlich teurer als etwa eine dreijährige Nutzung; besondere Tarifzuschläge sind möglich und können gesondert vereinbart werden. Für die fehlende Urheberbenennung sollen Zuschläge von bis zu 100 Prozent verrechnet werden.
    Bei Erhebung einer Forderung (meist durch Anwalt) stellt sich die Frage, welche Person die Bilder tatsächlich angefertigt und in Umlauf gebracht hat. Für die Veröffentlichung von Lichtbildern haftet grundsätzlich derjenige, der diese Lichtbilder verwendet und für dessen Unternehmen sie nutzbar gemacht werden sollen. Dem Verwender stehen Regressmöglichkeit gegen denjenigen zu, der die Lichtbilder (allenfalls unter falschen Vorwand) erstellt und/oder in Umlauf gebracht hat.
    Dem Urheber der Lichtbilder muss der Beweis gelingen, dass diese Lichtbilder tatsächlich widerrechtlich veröffentlicht worden sind; der genaue Zeitraum und ein dokumentierter Nachweis müssen vorliegen.
    Zudem gesellt sich die Frage, in welchem Auftrag die Lichtbilder seinerzeit erstellt wurden – als Auftraggeber kommen etwa namhafte Fahrzeughersteller in Betracht – und ob diese Bildrechte tatsächlich einer Lichtbildagentur oder dem ausführendem Fotografen selbst noch zustehen.
    Sind die Lichtbilder in Auftrag gegeben worden, so liegt die Vermutung nahe, dass der Auftraggeber auch sämtliche Werknutzungsrechte an diesen Bildern miterworben hat. Damit erlangt der Auftraggeber aber auch das Recht, über die Verwendung der Lichtbilder künftig hin zu verfügen. Der Fotograf selbst oder seine Interessensvertretung hat in diesem Fall die Anspruchsberechtigung für die (bereits verkauften) Lichtbilder verloren und kann daraus keine Forderungen mehr erheben. Dies gilt auch bei Unternehmen, weil die Werknutzungsrechte an den Lichtbildern an das nachfolgende Unternehmen grundsätzlich mitübertragen werden. Einer gesonderten Vereinbarung hiezu bedarf es dann nicht, wenn die Lichtbilder ohnehin Unternehmensbestandteil (etwa zu Zwecken des Marketings) waren oder durchgehend in Verwendung gestanden sind. Der OGH geht davon aus, dass der Werknutzungsberechtigte im Zweifel jene Rechte erwirbt, die für den praktischen Zweck der vorgesehenen Werknutzung erforderlich sind. Wenn also der Auftrag (für den Auftraggeber) nur dann praktisch sinnvoll ist, wenn er allein berechtigt wird, das Arbeitsergebnis (Lichtbilder) zu verwerten, dann wird neben dem Vertrag über die Erstellung des Werkes an sich das Werknutzungsrecht (automatisch) mit vereinbart.
    Der Werknutzungsberechtigte kann kraft des ihm zustehenden Rechtes auch Subrechte /-lizenzen erteilen. Für die Erteilung von Subrechten oder –lizenzen bedarf es keiner gesonderten Zustimmung des Urhebers. Die Werknutzungsrechte an Lichtbildwerken können ohne Einwilligung des Urhebers sogar übertragen werden. Werknutzungsrechte (an Bildmaterial) sind frei veräußerlich, wenn sie auf Bestellung oder im Dienst eines gewerblichen Unternehmens für dieses geschaffen wurden.
    Zusammengefasst hat also der Werknutzungsberechtigte nicht nur die Möglichkeit, die Werknutzungsbewilligungen auf Substitutionsbasis zu vergeben, sondern kann diese auch veräußern, wenn klar ist, dass ihm diese Werknutzungsrechte (am Bildmaterial) in einer rechtlich zulässigen Form (Vertrag / schriftliche Vereinbarung) zugekommen sind.
    Die fehlende oder die falsche Urheberbenennung löst neben dem zuvor genannten Schadenersatzanspruch auch einen Unterlassungsanspruch aus. Der Fotograf hat grundsätzlich das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Die Rechtsfolge einer Verletzung seines Urheberbenennungsrechts ist die Unterlassung der weiteren Nutzung seines Werkes. Dieses Recht ist mit Unterlassungsklage durchsetzbar.
    Bei der Nennung des Urhebers kommt es nicht nur darauf an, ob er überhaupt genannt wird. Entscheidend ist, dass er korrekt und auch in Zuordnung zu seiner Fotografie erkennbar ist. Der Betrachter muss also feststellen können, welche Fotografien welchem Fotografen zuzuordnen sind. Die Nennung an der Fotografie selbst ist regelmäßig eine sichere Variante. Wer diese Rechte verletzt, muss die Kosten der dahingehenden Rechtsverfolgung zur Gänze tragen. Dies sind regelmäßig die im RATG und in den AHK verankerten Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren sowie die Kosten einer zweckentsprechenden Recherche und Sicherung von Rechtsverletzungen.
    Die Höhe des Schadenersatzanspruches richtet sich – wie zuvor gesagt – regelmäßig nach einem üblichen Nutzungshonorar. Das Gericht kann die Höhe des Schadenersatzes nach eigenem Ermessen reduzieren (sog Mäßigung) oder selbst bewerten; dies gilt auch für allfällige Zuschläge für das Nutzungshonorar.
    Die Fälle, in denen eine Urheberbenennung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt, sind in der Praxis inzwischen häufiger anzutreffen als solche, in denen eine Nutzung gänzlich ohne Lizenz / Genehmigung erfolgt (in vielen Fällen kommt beides zusammen). Die Folgen sind für den Bildnutzer nicht weniger gravierend, sodass dieser sich im Vorhinein sorgfältig über seine Pflichten informieren sollte. Auch bei ordnungsgemäßer Lizenzierung entfällt die Pflicht zur Nennung des Urhebers nicht ohne Weiteres.

    Dr. Günter Lippitsch www.anwalt-graz.at

  • Fake-News zum Thema "Verschrottung von Oldtimern"

    Seit letzter Woche, kursieren in Social Media Kanälen „Schreckensmeldungen“ zum Thema Verschrottung von historischen Fahrzeugen. Der Hintergrund zu diesen "Fake-News" ist politisch motivierte Panikmache.

    Untenstehend einige sachbezogene Fakten aus einer Pressemeldung und Quellen auf EU-Ebene.

    „Aktuell kursieren im Netz einige absurde Berichte, häufig basierend auf einem Beitrag auf „freiewelt.net“, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um die Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen zu können. Zu diesen Aussagen hat sich der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller heute im Rahmen nachfolgender Pressemitteilung geäußert.

    PM: Vermeintliche EU-Anordnung zur Oldtimerverschrottung ist politisch motivierte Fake-News (Meldung von MdB Carsten Müller)

    Berlin, 1. Dezember 2023. Zu den im Netz kursierenden absurden Berichten, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um Oldtimer verschrotten zu können, erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:



    „Die gegenwärtig im Netz kursierenden absurden Berichte, über eine drohende europäische Anordnung zur Verschrottung von Oldtimern sind schlichtweg falsche und unzutreffende Fake-News. Das Gegenteil ist im Entwurf zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie der Fall. Das in den Fake-News-Beiträgen absichtlich grobe Entstellen der Inhalte des europäischen Papiers basiert auf der rein politisch motivierten Panikmache des Verfassers, der der Ehemann der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bundestagfraktion ist. Es wird gezielt Stimmung gegen die EU gemacht. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren bei der Diskussion zum Thema im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag anwesend, beteiligten sich aber inhaltlich nicht.



    Tatsache ist, die Europäische Union handelt exakt gegenteilig zu den haltlosen Behauptungen in den Beiträgen. Die Verfasser des Verordnungsentwurfs klammerten bewusst Oldtimer aus dem Anwendungsbereich aus, indem sie historische Fahrzeuge im Kapitel 1, Artikel 2, Nr. 2d explizit in die Ausnahmen aufgenommen haben. Richtig ist auch, die Oldtimerszene bringt sich von Beginn konstruktiv in die Erarbeitung des Vorschlags ein, denn die Definition historischer Fahrzeuge ist im Verordnungsentwurf noch zu eng gefasst. Zu überarbeiten sind etwa auch Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltende bürokratische Hürden. Aber daran arbeiten wir weiter gemeinsam und abgestimmt auf nationaler und europäischer Ebene und so lange die Debatten zum Vorschlag in den europäischen Gremien geführt werden. Das wird auch im kommenden Kalenderjahr der Fall sein. Niemand muss die Verschrottung seines Liebhaberfahrzeugs auf Grundlage der noch final zu gestaltenden Verordnung befürchten.“

    Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2023 den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG“ [COM (2023) 451 final] veröffentlicht. Die Überarbeitung der Verordnung zielt darauf ab, die Ressourcen zu schonen und die Rohstoffe der Automobilindustrie effizienter zu nutzen. Die Wiederverwertung von Fahrzeugen soll nachhaltig verbessert werden. Historische Fahrzeuge sind von der Verordnung ausgenommen.“

    Wir haben uns mit dem Thema im Oldtimer-Weltverband FIVA intensiv befasst, da es bereits in der Vergangenheit mit der bestehenden ELV Richtlinie vereinzelt zu problematischen Auslegungen in den Mitgliedstaaten der EU kam.

    Es gibt auch eine öffentliche Anhörung der EU Kommission, siehe hierzu auch die nachfolgenden Stellungnahmen:
    ec.europa.eu/info/law/better-r...

    ec.europa.eu/info/law/better-r...

  • StarterMotor auf der Classic Expo in Salzburg

    Der MVCS unterstützt StarterMotor bei der Classic Expo
    Im Rahmen der Classic Expo vom 20.10.23 bis 22.10.23 in Salzburg gab es wieder eine StarterMotor Veranstaltung. Organisiert wurde die Veranstaltung diesmal durch den MVCS (Motor Veteranen Club Salzburg). Gerhard Feichtinger als Präsident und sein Team an Helfern haben den Beirat für Jugendangelegenheiten des ÖMVV Michael Böck das gesamte Wochenende hoch motiviert unterstützt.

    Es gab reges Interesse am Stand des StarterMotor/ÖMVV an unserem Konzept. So wurden auch weitere Clubs angesprochen dieses Veranstaltungsformat zu übernehmen und ebenfalls Projektnachmittage für Schulklassen zu organisieren.

    Auch von Seiten der Jugend waren wieder viele interessiert einen Oldie selbst zu pilotieren. Es ist wichtig junge Menschen an unser Hobby heranzuführen.

    Michael Böck gab dabei an vier Terminen im Rahmen der Messe wieder jungen Enthusiasten im Alter von 17 bis 25 Jahren die Gelegenheit mit seinem MGB selbst am Lenkrad eine Runde um die Messehallen zu fahren. Die Begeisterung war wie immer riesengroß und motiviert zu neuen Taten.

    www.oemvv.at

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