ÖMVV-Staatsmeisterschaft 2027: Neue Klasse für jüngere Klassiker und klare Teilnahmevoraussetzung

Das Reglement der ÖMVV-Staatsmeisterschaft für historische Kraftfahrzeuge bringt für die Saison 2027 zwei Änderungen, die für Teilnehmerinnen und Teilnehmer besonders relevant sind: Das Feld der Fahrzeugklassen wird um Automobile der Baujahre 1961 bis 1970 erweitert. Außerdem ist der Staatsmeistertitel künftig an eine Mindestzahl absolvierter Veranstaltungen gebunden.
Die Automobilkategorien sind im Reglement 2027 wie folgt eingeteilt:
- Automobile bis Baujahr 1960
- Automobile der Baujahre 1961 bis 1970
- Automobile der Baujahre 1971 bis 1980
- Automobile der Baujahre 1981 bis 1997
Damit reicht das Wertungsfeld nun bis zu Fahrzeugen des Baujahrs 1997. Für Besitzerinnen und Besitzer solcher Fahrzeuge bedeutet die Ergänzung, dass sie in einer eigenen Klasse um Punkte und Platzierungen fahren können. Die Beifahrerwertung wird weiterhin jeweils für die genannten Klassen geführt.
Mindestens drei Veranstaltungen für den Titel
Eine weitere wichtige Präzisierung betrifft die Teilnahme am Wettbewerb: Staatsmeisterin oder Staatsmeister kann nur werden, wer an mindestens drei Veranstaltungen teilgenommen hat. Die Regel legt damit eine klare Mindestzahl für die Titelberechtigung fest. Wer im Laufe der Saison weniger als drei Läufe bestreitet, kann folglich nicht den Staatsmeistertitel erringen.
Für die Gesamtwertung werden die besten Platzierungen aus der Hälfte der Veranstaltungen plus einer weiteren gewertet. Bei 13 ausgetragenen Veranstaltungen fließen beispielsweise die sieben besten Resultate ein. Die Mindestteilnahme von drei Veranstaltungen ist davon zu unterscheiden: Sie regelt, wer überhaupt titelberechtigt ist; die Berücksichtigung der besten Resultate bestimmt, welche Ergebnisse in die Meisterschaftswertung eingehen.
Was gleich bleibt
Die übrigen Grundzüge der Meisterschaft bleiben im Reglement ebenfalls festgehalten. Neu: Für die Plätze eins bis fünf werden je nach Rang zehn, acht, sechs, vier beziehungsweise zwei Punkte vergeben. In der Beifahrerwertung gibt es dieselbe Punktezahl wie für die jeweilige Fahrerin oder den jeweiligen Fahrer.
Die Änderungen setzen damit zwei Akzente für 2027: Die Meisterschaft öffnet eine eigene Wertung für Automobile sowohl für jüngerer Baujahre als auch neu die Klasse 1961 bis 1970, und für den Titel ist eine regelmäßige Teilnahme an mindestens drei Veranstaltungen erforderlich.
Die Automobilkategorien sind im Reglement 2027 wie folgt eingeteilt:
- Automobile bis Baujahr 1960
- Automobile der Baujahre 1961 bis 1970
- Automobile der Baujahre 1971 bis 1980
- Automobile der Baujahre 1981 bis 1997
Damit reicht das Wertungsfeld nun bis zu Fahrzeugen des Baujahrs 1997. Für Besitzerinnen und Besitzer solcher Fahrzeuge bedeutet die Ergänzung, dass sie in einer eigenen Klasse um Punkte und Platzierungen fahren können. Die Beifahrerwertung wird weiterhin jeweils für die genannten Klassen geführt.
Mindestens drei Veranstaltungen für den Titel
Eine weitere wichtige Präzisierung betrifft die Teilnahme am Wettbewerb: Staatsmeisterin oder Staatsmeister kann nur werden, wer an mindestens drei Veranstaltungen teilgenommen hat. Die Regel legt damit eine klare Mindestzahl für die Titelberechtigung fest. Wer im Laufe der Saison weniger als drei Läufe bestreitet, kann folglich nicht den Staatsmeistertitel erringen.
Für die Gesamtwertung werden die besten Platzierungen aus der Hälfte der Veranstaltungen plus einer weiteren gewertet. Bei 13 ausgetragenen Veranstaltungen fließen beispielsweise die sieben besten Resultate ein. Die Mindestteilnahme von drei Veranstaltungen ist davon zu unterscheiden: Sie regelt, wer überhaupt titelberechtigt ist; die Berücksichtigung der besten Resultate bestimmt, welche Ergebnisse in die Meisterschaftswertung eingehen.
Was gleich bleibt
Die übrigen Grundzüge der Meisterschaft bleiben im Reglement ebenfalls festgehalten. Neu: Für die Plätze eins bis fünf werden je nach Rang zehn, acht, sechs, vier beziehungsweise zwei Punkte vergeben. In der Beifahrerwertung gibt es dieselbe Punktezahl wie für die jeweilige Fahrerin oder den jeweiligen Fahrer.
Die Änderungen setzen damit zwei Akzente für 2027: Die Meisterschaft öffnet eine eigene Wertung für Automobile sowohl für jüngerer Baujahre als auch neu die Klasse 1961 bis 1970, und für den Titel ist eine regelmäßige Teilnahme an mindestens drei Veranstaltungen erforderlich.
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