ELV-Verordnung: Politischer Kompromiss gebilligt – historische Fahrzeuge ausgenommen

Am 26. Februar haben der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates der Europäischen Union sowie die Ausschüsse ENVI (Umwelt) und IMCO (Binnenmarkt) des Europäischen Parlaments den politischen Kompromiss zur neuen EU-Verordnung über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles – ELV) gebilligt.

Damit bestätigen die Mitgesetzgeber, dass auf technischer und politischer Ebene ein endgültiger Kompromisstext erzielt wurde. Da beide Institutionen den Text bereits gebilligt haben, wird die formelle Verabschiedung und Veröffentlichung ohne weitere Änderungen erwartet.

Ein zentrales Ergebnis der Verhandlungen ist die Ausnahme historischer Fahrzeuge vom Anwendungsbereich der Verordnung.
Zur Wahrung des europäischen Kulturerbes stellt die Verordnung klar, dass Fahrzeuge von historischem Interesse nicht den Verpflichtungen zur Eigentumsübertragung, Ausfuhr oder den Anforderungen für Altfahrzeuge unterliegen. Ebenso sind Fahrzeuge ausgenommen, die von einem Mitgliedstaat als von besonderem kulturellen Interesse anerkannt werden.

Die Definition historischer Fahrzeuge erfolgt unter Bezugnahme auf die Richtlinie über die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen, im Einklang mit den Positionen der FIVA.

Darüber hinaus umfasst die Ausnahme auch Teile und Komponenten, die für die Wartung historischer Fahrzeuge erforderlich sind, was Restaurierungsaktivitäten erleichtert und den Handel mit entsprechenden Ersatzteilen schützt.

Trotz dieser Ausnahmen bleiben bestimmte administrative Verpflichtungen der ELV-Verordnung bestehen. Fahrzeuge, die tatsächlich das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, müssen weiterhin an zugelassene Sammelstellen oder Verwertungsanlagen übergeben werden.

Die Einstufung eines Fahrzeugs als Altfahrzeug erfolgt anhand der Kriterien in Anhang I der Verordnung, etwa bei einem von einer Versicherung als Totalschaden eingestuften Fahrzeug oder bei aufgegebenen bzw. nicht eindeutig identifizierbaren Fahrzeugen.

Für Eigentümer historischer Fahrzeuge bleibt daher entscheidend, dass der Status ihres Fahrzeugs als historisches Fahrzeug eindeutig nachgewiesen werden kann.

Empfehlung: Historische Typisierung (www.khmoe.at) oder bei Restaurierungsprojekten ein Gutachten.


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