Beiratssitzung BMVIT am 7.11.

wie schon im Oktober Newsletter angekündigt, wurden vor allem Unklarheiten bei der § 57a Überprüfung (Mängel mit "Gefahr in Verzug") und bei Führung des Fahrtenbuches erörtert. Auch Ausnahmen vom LKW-Wochenendfahrverbot wurden angesprochen.

Ein wesentlicher Punkt war auch die Vorstellung der nun einheitlichen Vorgangsweise zur Eintragung "historisches Fahrzeug" in bestehende österr. Dokumente:
eine Vorführung des Fahrzeuges bei der Landesprüfstelle ist nun in allen Bundesländern erforderlich.
Ein Auszug aus der "Liste der historischen Fahrzeuge" bzw. ein Sachverständigen-Gutachten ist nur bei unklaren Fällen erforderlich.


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