Ein wesentlicher Punkt war auch die Vorstellung der nun einheitlichen Vorgangsweise zur Eintragung "historisches Fahrzeug" in bestehende österr. Dokumente:
eine Vorführung des Fahrzeuges bei der Landesprüfstelle ist nun in allen Bundesländern erforderlich.
Ein Auszug aus der "Liste der historischen Fahrzeuge" bzw. ein Sachverständigen-Gutachten ist nur bei unklaren Fällen erforderlich.