Gesamterlass 2026 für historische Fahrzeuge

In der Vergangenheit war eine große Anzahl an Erlässen zu historischen Fahrzeugen zu beachten. Ein Überblick über alle relevanten Festlegungen war kaum mehr möglich. 2024 startete das KHMÖ in Zusammenarbeit mit Experten aus dem Beirat ein Projekt, einen Vorschlag zu einem Gesamterlass auszuarbeiten. Von Seiten des BMIMI wurde dann der Vorschlag aufgenommen, diskutiert und in einen soeben herausgegebenen Gesamterlass gegossen. Dieser Erlass soll alle bisherigen Festlegungen zu historischen Fahrzeugen übersichtlich zusammenfassen. Gleichzeitig sollen die alten Erlässe aufgehoben werden. Zukünftig sollen keine separaten Erlässe ergehen, im Anlassfall soll vielmehr der vorliegende Erlass aktualisiert und versioniert werden. Ein besonderer Dank ergeht an das Kuratorium historische Mobilität in Österreich für die Zusammenfassung der bisherigen Bestimmungen und die Ausarbeitung des Entwurfs durch Dr. Michael Grubmann. Mit diesem Schritt soll allen, die mit gesetzlichen Bestimmungen zum Thema "historische Fahrzeuge" zu tun haben, die Arbeit und der Überblick zu geltenden Regeln erleichtert werden. Worum geht's? Das Bundesministerium hat mit dem „Gesamterlass historische Fahrzeuge 2026“ erstmals, auf Initiative des KHMÖ, alle bisherigen Erlässe und Protokolle zu historischen Fahrzeugen in einem einzigen Dokument zusammengefasst. Ziel ist eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise bei Genehmigung, Begutachtung und Betrieb historischer Fahrzeuge. Die bisherigen Einzelerlässe werden aufgehoben.
Die wichtigsten Punkte:
- Historische Fahrzeuge bleiben Fahrzeuge mit Baujahr bis 1955 oder Fahrzeuge ab 30 Jahren, die in der offiziellen Liste historischer Fahrzeuge eingetragen sind.
- Die Anforderungen an Erhaltungswürdigkeit und Originalität werden klar definiert.
- Wesentliche Baugruppen müssen im Originalzustand erhalten bleiben, zeitgenössische Umbauten sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
- Der Erhaltungszustand muss mindestens der Zustandsnote 1 bis 3 entsprechen; Fahrzeuge mit Zustandsnote 4 oder 5 können nicht als historische Fahrzeuge eingestuft werden.
- Die bestehenden Fahrbeschränkungen bleiben aufrecht: 120 Fahrtage pro Jahr für historische Kraftwagen und 60 Fahrtage für historische Motorräder.
- Die Fahrten sind in einem nachvollziehbaren Fahrtenbuch zu dokumentieren.
- Elektronische Fahrtenbücher sind zulässig, einfache Excel-Listen jedoch nicht.
- Für Genehmigungen, Importfahrzeuge, Geräuschmessungen, Bereifung, notwendige Nachrüstungen, historische Militär-, Einsatz-, Sport- und Rallyefahrzeuge sowie zulässige Umbauten werden österreichweit einheitliche Regeln festgelegt.
- Die wiederkehrende §57a-Begutachtung für historische Fahrzeuge erfolgt weiterhin grundsätzlich alle zwei Jahre.
- und vieles mehr....
Fazit: Der neue Gesamterlass bringt vor allem mehr Klarheit und Übersichtlichkeit. An den grundlegenden Voraussetzungen für den Oldtimerstatus ändert sich nichts, viele bisher verstreute Regelungen sind nun erstmals übersichtlich in einem Dokument zusammengeführt.
Anbei das pdf als Download
www.oemvv.at, www.khmoe.at

.pdf Download



Teile diesen Beitrag: