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  • ÖMVV-Verbandstag

    Zahlreiche interessante Themen wurden am Verbandstag in Altaussee angesprochen, und auch durchaus umsetzbare Anregungen seitens der Besucher in die Diskussion eingebracht werden.

    In Stichworten:
    - Vorstellung der speziellen Oldtimerversicherung der VAV-Versicherung
    - 2 Jahre "Forstinger Oldtimerkarte" - bisherige Erfahrungen und aktuelle Angebote, welche Angebote wünschen sich Oldtimerbesitzer
    - Vorstellung erfolgreicher Projekte zur Einbindung junger Personen
    - Was erwarten Oldtimerbesitzer von der FIVA
    - Patina oder doch nur ungepflegt - wo ist der Unterschied?
    - § 57a Überprüfung für Oldtimer - wo gibt es Ausnahmen/Erleichterungen?

  • Neuer Erlass des Umweltministeriums

    Seit 2. April 2015 gibt es einen neuen Erlass des Umweltministeriums, der die Umsetzung der Altautoverordnung regeln soll.

    Bereits bisher gab es in der Altautoverordnung eine entsprechende Definition bzw. Ausnahme für historische Fahrzeuge (älter als 30 Jahre). Im aktuellen Erlass sind nun zusätzlich unter dem Begriff Youngtimer Fahrzeuge eingeflossen, die "...zukünftig einen hohen Wert haben..." und daher keinen Abfall im Sinne des Gesetzes darstellen..

    ÖMVV-Clubs haben dazu am 3.4.2015 eine ausführliche Information erhalten.

  • Kooperation Forstinger

    seit einem Jahr besteht die Kooperation mit Firma Forstinger und auch heuer wieder erhalten einige Clubs eine finanzielle Unterstützung für ihre Veranstaltung.

    Klicken sie links auf das Forstinger-Logo und holen sie sich die Forstinger Oldtimer-Karte, mit der sie ihren Fahrzeugbedarf günstiger einkaufen!

    ÖMVV-Clubs haben dazu am 27.2.2015 eine Information mit Details über die Sponsoringbedingungen erhalten.

  • IG-L Fahrverbote ab 1.1.2015

    ab 1.1.2015 müssen LKW, die in so genannten "Sanierungsgebieten" nach dem IG-L betrieben werden, über eine entsprechende Kennzeichnung (Plakette) verfügen. Fahrzeuge der Abgasklassen Euro 0 und 1 dürfen in diesen Gebieten nicht mehr betrieben werden, "historische Fahrzeuge" sind von den Fahrverboten ausgenommen.

    ÖMVV-Clubs haben dazu am 4.2.2015 eine ausführliche Information mit der aktuellen Gesetzeslage zur Weiterleitung an ihre Mitglieder erhalten.

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