Seit 2. April 2015 gibt es einen neuen Erlass des Umweltministeriums, der die Umsetzung der Altautoverordnung regeln soll.
Bereits bisher gab es in der Altautoverordnung eine entsprechende Definition bzw. Ausnahme für historische Fahrzeuge (älter als 30 Jahre). Im aktuellen Erlass sind nun zusätzlich unter dem Begriff Youngtimer Fahrzeuge eingeflossen, die "...zukünftig einen hohen Wert haben..." und daher keinen Abfall im Sinne des Gesetzes darstellen..
ÖMVV-Clubs haben dazu am 3.4.2015 eine ausführliche Information erhalten.
seit einem Jahr besteht die Kooperation mit Firma Forstinger und auch heuer wieder erhalten einige Clubs eine finanzielle Unterstützung für ihre Veranstaltung.
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ÖMVV-Clubs haben dazu am 27.2.2015 eine Information mit Details über die Sponsoringbedingungen erhalten.
ab 1.1.2015 müssen LKW, die in so genannten "Sanierungsgebieten" nach dem IG-L betrieben werden, über eine entsprechende Kennzeichnung (Plakette) verfügen. Fahrzeuge der Abgasklassen Euro 0 und 1 dürfen in diesen Gebieten nicht mehr betrieben werden, "historische Fahrzeuge" sind von den Fahrverboten ausgenommen.
ÖMVV-Clubs haben dazu am 4.2.2015 eine ausführliche Information mit der aktuellen Gesetzeslage zur Weiterleitung an ihre Mitglieder erhalten.