§ 57a ÜBERPRÜFUNG - 2-JAHRES INTERVALL

Nach einigen Diskussionen und Problemen bei der Anwendung, hat das BMVIT mit Erlass vom 27.11.2017 klargestellt, dass bei historischen Fahrzeugen die "2 Jahre" nur einen Bezug beim Monat haben, NICHT jedoch einen Bezug zum Jahr der Erstzulassung. D.h. mit einer Erstzulassung in einem "ungeraden" Kalenderjahr kann man getrost auch in einem "geraden" Kalenderjahr zur Überprüfung fahren, und bekommt eine Plakette auf 2 Jahre.

Die Initiative des ÖMVV mit Unterstützung unserer Kooperationspartner, hier besonders die WKO, hat nun zu einer klaren Situation - auch im Sinne der OldtimerbesitzerInnen - geführt.


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